Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 42 vom 21.12.2022 Seite 985 bis 1018

 

Änderung der Richtlinie zur Förderung von speziellen Investitionen zum Tierwohl in landwirtschaftlichen Unternehmen

7861

Änderung der Richtlinie
zur Förderung von speziellen Investitionen
zum Tierwohl in landwirtschaftlichen Unternehmen

Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
II-3-63.05.06.03

Vom 28. November2022

1
Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 2. Juli 2021 (MBl. NRW. S. 548) wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Richtlinie zur Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Unternehmen“.

2. In Nummer 1 Satz 2 werden die Wörter „zum Tierwohl“ durch die Wörter „zur Verbesserung des Tierwohls und zur Tiergesundheit“ ersetzt.

3. Nummer 3 wird wie folgt geändert:

a) in Buchstabe e wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b) Es werden folgende Buchstaben f und g angefügt:

„f) Kälberiglus und Kälberhütten in Milchviehbetrieben,

g) Fang- und Behandlungsstände für Weidetiere.“

4. In Nummer 10 Satz 2 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 1003