Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 74 vom 29.12.1998 Seite 1367 bis 1374

 

Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten

673

Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten

auf dem Gebiet der Verteidigungslasten

RdErl. des Finanzministeriums v. 8.7.1998 -

VV 7190 - 2 - III A 5

Mein RdErl. v. 3.2.1977 (SMBl. NW. 673) wird mit Wirkung vom
1. Juli 1998 wie folgt neu gefasst:

1
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Delegationsrundschreiben vom 17.12.1976 (MinBlFin 1977 S. 13) die Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Verteidigungslasten den zuständigen obersten Landesbehörden übertragen.

2
Das vorgenannte Delegationsrundschreiben ist als Anlage abgedruckt.

3
Meine Vertretung übertrage ich aufgrund der mir vom Bundesministerium der Finanzen eingeräumten Befugnis auf die/ den zuständige/n

3.1
Stadt Köln und Kreis Lippe

bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Aufgabenbereich der Stationierungs- und Truppenschäden (einschließlich Maßnahmen einer Zwangsvollstreckung)

3.2
Kreis Soest

bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Aufgabenbereich der bei den ausländischen Streitkräften und den NATO-Hauptquartieren beschäftigten Arbeitnehmer (einschließlich Maßnahmen einer Zwangsvollstreckung)

3.3
Bezirksregierung Detmold

in Verfahren 1. und 2. Instanz bei Rechtsstreitigkeiten nach Nr. 3.1 wegen Ansprüchen der eigenen Stadt/des eigenen Kreises oder von juristischen Personen, deren Anteile sich zu mehr als 50 v.H. in ihrer/seiner Hand befinden.

4
Bei Rechtsstreitigkeiten, in denen das Land als Partei beteiligt oder sonst vom Ausgang des Rechtsstreites betroffen ist, hat das Bundesministerium der Finanzen die Vertretungsbefugnis allgemein der zuständigen Oberfinanzdirektion - VdF - übertragen.

Anlage wurde vom Verfasser nicht als elektronische Datei angeliefert.

MBL. NRW. 1998 S. 1370