Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 19 vom 13.4.1999 Seite 335 bis 348

 

Personenstandswesen Fortbildungsveranstaltungen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln

II.

Innenministerium

Personenstandswesen
Fortbildungsveranstaltungen in den
Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln

RdErl. d. Innenministeriums v. 10. 3.1999 - I A 3/14-66.12

Für die im Personenstandswesen tätigen Bediensteten der Kreise und kreisfreien Städte in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln werden im Jahre 1999 vom Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Fortbildungsveranstaltungen nach nachstehendem Plan durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Beamte gemäß § 48 Abs. 1 der Laufbahnverordnung verpflichtet sind sich fortzubilden, damit sie den steigenden Anforderungen ihres Amtes gewachsen sind. Auch die übrigen im Personenstandswesen tätigen Bediensteten sollten von dieser Fortbildungsmöglichkeit Gebrauch machen. Um dies unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes allen Bediensteten zu ermöglichen, kann auch eine Fortbildungsveranstaltung in einem Nachbarkeis besucht werden.

Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen 1999 ist im Hinblick auf die umfangreichen und grundlegenden neuen gesetzlichen Regelungen zur Kindschaftsrechtsreform, die 1998 in Kraft getreten sind, dringend angeraten. Sie liegt im dienstlichen Interesse; deshalb werden die Gemeinden und Kreise gebeten, die im Personenstandswesen tätigen Bediensteten zu diesen Schulungen zu entsenden (vgl. auch § 85 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesbeamtengesetzes). Die durch die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen entstehenden Kosten werden vom Dienstherrn getragen.

Ich würde es begrüßen, wenn die Leitungen der kommunalen Aufsichtsbehörden über die Standesämter bei diesen Fortbildungsveranstaltungen anläßlich der Eröffnung oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt vertreten wären. Auch die Bezirksregierungen werden gebeten, den Fortbildungsveranstaltungen, z.B. durch gelegentliche Entsendung der zuständigen Dezernentin oder des zuständigen Dezernenten, ihre Aufmerksamkeit zu widmen.

Für die Fortbildungsveranstaltungen 1999 sind folgende Themen vorgesehen:

a) 1. Schulungsreihe:
Das neue Kindschaftsrecht in der Praxis. Schwerpunkte:
Namenserteilung, Abstammungsurkunde

b) 2. Schulungsreihe:
§ 94 BVFG sowie Besprechung von Erlassen, neuen familien- und personenstandsrechtlichen Gerichtsentscheidungen und von praktischen Fällen.

Die Teilnehmer werden gebeten, die Texte der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mitzubringen sowie Einzelfragen den Fachberatern möglichst bereits zwei Wochen vor der Tagung mitzuteilen.

Termine für die
Fortbildungsveranstaltungen 1999

I. Regierungsbezirk Düsseldorf

Arbeitskreis I/I

Kreisfreie Stadt Düsseldorf und Kreis Mettmann

1. Schulung

Düsseldorf, Rathaus, Marktplatz
Mittwoch, 28. April 1999

2. Schulung

Mettmann, Kreishaus
Mittwoch, 27. Oktober 1999

Arbeitskreis I/2

Kreisfreie Stadt Mönchengladbach und Kreis Neuss


1. Schulung
2. Schulung

Rommerskirchen, Begegnungsstätte Alte Schule, Sebastianusstr. 42
Mittwoch, 21. April 1999
Mittwoch, 03. November 1999

Arbeitskreis I/3

Kreisfreie Stadt Krefeld und Kreis Viersen

1. Schulung

Schwalmtal, Rathaus Waldniel
Dienstag, 13. April 1999

2. Schulung

Willich, Schloss Neersen
Dienstag, 19. Oktober 1999

Arbeitskreis I/4

Kreisfreie Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal


1. Schulung
2. Schulung

Solingen, Dienstgebäude Schlagbaumer Str. 126-128, Sitzungssaal
Mittwoch, 14. April 1999
Mittwoch, 20. Oktober 1999

Arbeitskreis I/5

Kreisfreie Städte Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen


1. Schulung
2. Schulung

Oberhausen, Rathaus Innenstadt
Mittwoch, 21. April 1999
Mittwoch, 27. Oktober 1999

Arbeitskreis I/6

Kreis Wesel

1. Schulung

Wesel, Kreishaus
Mittwoch, 14. April 1999

2. Schulung

Xanten, Rathaus
Mittwoch, 03. November 1999

Arbeitskreis I/7

Kreis Kleve

1. Schulung

Weeze, Gemeindeverwaltung, Cyrierkusplatz 13
Dienstag, 04. Mai 1999

2. Schulung

Goch, Stadtverwaltung, Markt 2
Dienstag, 28. September 1999

II. Regierungsbezirk Köln

Arbeitskreis II/1

Kreisfreie Städte Köln und Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis


1. Schulung
2. Schulung

Köln, Rathaus, Spanischer Bau, Portalsgasse, Raum 121
Dienstag, 20. April 1999
Dienstag, 19. Oktober 1999

Arbeitskreis II/2

Kreisfreie Stadt Bonn, Kreis Euskirchen und Rhein-Sieg-Kreis


1. Schulung
2. Schulung

Bonn, Stadthaus Berliner Straße, Ratssaal
Dienstag, 04. Mai 1999
Dienstag, 07. September 1999

Arbeitskreis II/3

Oberbergischer Kreis

1. Schulung

Bergneustadt, Feuerwehrgerätehaus, Wiedenest
Mittwoch, 28. April 1999

2. Schulung

Gummersbach, Kreishaus
Mittwoch, 27. Oktober 1999

Arbeitskreis II/4

Kreisfreie Stadt Aachen, Kreise Aachen und Heinsberg

1. Schulung

Aachen, Rathaus, Am Markt
Dienstag, 27. April 1999

2. Schulung

Heinsberg, Kreishaus
Dienstag, 26. Oktober 1999

Arbeitskreis II/5

Kreis Düren und Erftkreis

1. Schulung

Bergheim, Kreishaus
Mittwoch, 05. Mai 1999

2. Schulung

Düren, Kreishaus
Mittwoch, 10. November 1999


Beginn der Veranstaltungen jeweils um 14.00 Uhr, Ende zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr

Schulungsleiter zu II/1 und II/2 Frau Helga Kraus

Schulungsleiter zu I/1 und I/2 Frau Anneliese Kopp

Schulungsleiter zu I/5 und I/6 Herr Hans Schmidt und Herr Heiko Martin

Schulungsleiter zu II/3 und II/4 Herr Helmut Westenburger und Frau Beate Anefeld

Schulungsleiter zu I/3, I/4, I/7 und II/5 Herr Klaus Bachtenkirch

- MBl. NRW. S. 346