Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 19 vom 13.4.1999 Seite 335 bis 348

 

Jahresrechnung 1997 und Schlußbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 1997

Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Jahresrechnung 1997 und Schlußbericht
des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 1997

Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 2.3.1999

Die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe hat am 11.2.1999 folgenden Beschluß gefaßt:

1.
Die Landschaftsversammlung nimmt die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1997 und den Schlußbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.1.1999 zur Kenntnis.

Die Haushaltsrechnung schließt wie folgt ab:

Einnahmen 5.365.515.682,68 DM
Ausgaben 5.366.078.920,56 DM
Fehlbetrag 1997 563.237,88 DM

2.
Die Landschaftsversammlung erteilt dem Direktor des Landschaftsverbandes Entlastung.

Der vorstehende Beschluß wird hiermit gemäß § 94 (2) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 23 (2) der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 10 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe öffentlich bekanntgemacht.

Die Jahresrechnung 1997 mit Rechenschaftsbericht sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 1997 liegen zur Einsichtnahme montags bis freitags in der Zeit vom bis jeweils von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Landeshaus, Münster, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, Block D, Zimmer 295 , öffentlich aus.

Münster, 2. März 1999

S c h ä f e r
Direktor des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe

MBL. NRW. 1999 S. 347