Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 26 vom 6.5.1999 Seite 471 bis 496

 

Der Landeswahlbeauftragte für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen im Lande Nordrhein-Westfalen

Der Landeswahlbeauftragte für die
Durchführung der Sozialversicherungswahlen
im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung Nr. 20

Muster für Wahlniederschriften der Briefwahlleitungen (§ 5 Abs. 7,
§ 57 Abs. 2 SVWO) und für die Niederschrift der Wahlausschüsse über die
Ermittlung des Wahlergebnisses der Wahl zur Vertreterversammlung/zum
Verwaltungsrat bei einer Wahl mit Wahlhandlung

Bek. v. 26. 3. 1999

Zur einheitlichen Durchführung der Wahlen in der Sozialversicherung hat der Bundeswahlbeauftragte in seiner Bekanntmachung Nr. 22 vom 10. März 1999 die nachstehend aufgeführten Muster veröffentlicht:

Anlage 1: Wahlniederschrift der Briefwahlleitung,

zu verwenden in den Fällen, in denen aufgrund von Wahlausweisen gewählt wird (§ 33 Abs. 1 Satz 1 SVWO) sowie in den Fällen, in denen besondere personenbezogene Kennzeichnungen auf den Wahlbriefumschlägen als Wahlausweise gelten (§ 33 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 42 Abs. 1 SVWO)

Anlage 2: Wahlniederschrift der Briefwahlleitung,

zu verwenden in den Fällen, in denen besondere personenbezogene Kennzeichnungen auf den Wahlbriefumschlägen, die verschlüsselt sind und deshalb den Stimmzettelumschlag entbehrlich machen, als Wahlausweise gelten (§ 33 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 42 Abs. 2 SVWO)

Ich empfehle, die Niederschriften im Bereich der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten nach diesen Mustern zu fertigen. Die Vordrucke für die Wahlniederschriften der Briefwahlleitungen sind von dem Versicherungsträger zu beschaffen, für den die betreffenden Briefwahlleitungen tätig sind.

Im übrigen weise ich darauf hin, daß auch Wahlausschüsse entsprechende Wahlniederschriften zu fertigen haben, wenn sie die Aufgaben der Briefwahlleitungen selbst wahrnehmen.

Desweiteren verweise ich auf das Muster für die Niederschrift des Wahlausschusses über die Ermittlung des Wahlergebnisses der Wahl zur Vertreterversammlung/zum Verwaltungsrat bei einer Wahl mit Wahlhandlung (Anlage 14 der SVWO).

Eine Abschrift der Niederschrift gem. Anlage 14 der SVWO ist gemäß § 58 Abs. 6 SVWO, gegebenenfalls zusammen mit einer Abschrift der Bekanntgabe des Wahlergebnisses gemäß § 61 Abs. 4 SVWO, dem Bundeswahlbeauftragten und mir sobald wie möglich zu übersenden.

Essen, den 26. März 1999

Der Landeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen

S c h ü r m a n n

Anlage 1

Briefwahlleitung ............................... ..........................................................

(Name des Versicherungsträgers)

Gruppe der Versicherten

Wahlniederschrift

(§ 5 Abs. 7, § 57 Abs. 2 SVWO)

der Briefwahlleitung .................................................

I. Mitglieder der Wahlleitung

Als Mitglied der Wahlleitung waren erschienen:

1. als Vorsitzender,
2. als stellvertretender Vorsitzender,
3. als Mitglied,
4. als Mitglied,
5. als Mitglied
6. als Mitglied.

Zur Herstellung der Beschlußfähigkeit wurden fehlende Mitglieder durch die nachfolgend aufgeführten Personen ersetzt. Sie wurden vom Vorsitzenden über ihre Aufgaben unterrichtet und auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit hingewiesen; sie erhielten unter Hinweis auf die Antragsfrist einen Vordruck für den Antrag auf Gewährung einer Entschädigung. *)

Name und

Vorname

Anschrift

Vertretenes

Mitglied Nr.

Dauer der Vertretung

Tag

Beginn

Ende

*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.

II. Sitzung der Wahlleitung

Die Behandlung der Wahlbriefe und die Ermittlung des Wahlergebnisses fanden in
öffentlicher Sitzung statt.

am 1999 von Uhr bis Uhr,
am 1999 von Uhr bis Uhr,
am 1999 von Uhr bis Uhr

die Tätigkeit der Wahlleitung wurde am ..................... 1999 von
Uhr bis ...................... 1999 ................... Uhr unterbrochen, weil





Während der Unterbrechung wurde durch

sichergestellt, daß nichts geschehen konnte, was geeignet war, ein unrichtiges Wahlergebnis herbeizuführen oder das Wahlergebnis zu verfälschen.

Beschlüsse der Wahlleitung wurden nur bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder gefaßt. Sie sind in Anlageblatt Nr. ............. enthalten und jeweils von den am Beschluß beteiligten Mitgliedern der Wahlleitung unterzeichnet worden. Besondere Vorfälle sind in gleicher Weise festgehalten.

III. Behandlung der Wahlbriefe

Zunächst wurde festgestellt, wieviele Wahlbriefumschläge insgesamt eingegangen sind und wieviele davon nicht durch die Post befördert worden sind.

Die Wahlleitung gelangte zu folgendem Ergebnis:

Zahl der durch die Post beförderten
Wahlbriefumschläge .....................................................

Zahl der nicht durch die Post beförderten
Wahlbriefumschläge .....................................................

Gesamtzahl der
Wahlbriefumschläge =========================


Danach wurde die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen an Hand der Wahlbriefumschläge, der Wahlausweise und der noch ungeöffneten Stimmzettelumschläge geprüft. Aufgrund dieser Prüfung wurde festgestellt, daß

..................................... ungültige Stimmen

abgegeben worden waren. Soweit eine Stimmabgabe aufgrund dieser Prüfung für ungültig erklärt worden war, wurde der ungeöffnete Stimmzettelumschlag mit dem von einem Mitglied der Wahlleitung unterschriebenen Vermerk "ungültig" versehen und zusammen mit dem Wahlausweis wieder in den zugehörigen Wahlbriefumschlag gelegt. Diese Wahlbriefe wurden sodann verpackt und von den übrigen Wahlunterlagen getrennt aufbewahrt.

Die gültigen Stimmzettelumschläge wurden sodann von den zugehörigen Wahlausweisen und Wahlbriefumschlägen getrennt. Die Wahlbriefumschläge und die Wahlausweise wurden getrennt verpackt und aufbewahrt.

IV. Ermittlung der Wahlergebnisse

Die Stimmzettelumschläge wurden nach Ablauf des 26. Mai 1999 geöffnet und von den in ihnen befindlichen Stimmzetteln getrennt.
Zunächst wurde die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen an Hand der Stimmzettel geprüft. Aufgrund dieser Prüfung wurde festgestellt, daß

.............................. ungültige Stimmen

abgegeben worden ware. Auf für ungültig erklärten Stimmzettel wurde der Grund der Ungültigkeit vermerkt. Diese Stimmzettel und die Stimmzettelumschläge wurden gesondert aufbewahrt.

Das Gesamtergebnis für den Bereich der Wahlleitung stellt sich hiernach wie folgt dar:

abgegebene Stimmen insgesamt .....................................

gültige Stimmen .....................................

ungültige Stimmen aufgrund der
Prüfung der Wahlbriefumschläge,
der Wahlausweise und der unge-
öffneten Stimmzettelumschläge .....................................

ungültige Stimmen aufgrund der
Prüfung der Stimmzettel .....................................

ungültige Stimmen insgesamt .....................................

Für die einzelnen Vorschlagslisten wurden die nachfolgenden Zahlen von gültigen Stimmen ermittelt:

Vorschlagslisten

Listennummer

Kennwort

Zahl der gültigen

Stimmen

Insgesamt:

V. Anlagen

Als Anlagen sind dieser Wahlniederschrift beigefügt:

1. Die Anlageblätter Nr. ........................

2. gesondert gebündelt *) - in gesonderten verschlossenen Umschlägen mit entsprechender Aufschrift *) -

............................................. ungültige Wahlbriefe,
............................................. Wahlausweise,
............................................. Wahlbriefumschläge,
............................................. Stimmzettelumschläge,
............................................. ungültige Stimmzettel,
............................................. gültige Stimmzettel.

..............................., den ..................................... 1999

Die Wahlleitung

...............................................
(Vorsitzender)


...........................................................................
(Stellvertretender Vorsitzender)


........................ ........................ ........................
(Mitglied) (Mitglied) (Mitglied)

........................
(Mitglied)

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.

Briefwahlleitung ....................................................................................

Anlagenblatt Nr. .......................................................................................

zur Wahlniederschrift für ..........................................................................

(Name der Versicherungsträgers)

In zeitlicher Reihenfolge, fortlaufend numeriert und mit Datum bezeichnet, sind nachstehend aufzuführen:

  1. Von der Wahlleitung gefaßte Beschlüsse mit Ausnahme von Beschlüssen über die
  2. Ungültigkeit von Stimmen sowie

  3. besondere Vorfälle

Die Mitglieder der Wahlleitung, die an den Beschlüssen beteiligt oder bei den besonderen Vorfällen anwesend waren, haben die Beschlüsse oder die Hinweise auf besondere Vorfälle zu unterschreiben (z.B. Beschlüsse Nr. 1-8 gefaßt am). .....................................

Unterschriften

(Fortsetzung auf

der Rückseite)

Anlage 2

Briefwahlleitung ............................... ..........................................................

(Name des Versicherungsträgers)

Gruppe der Versicherten

Wahlniederschrift

(§ 5 Abs. 7, § 57 Abs. 2 SVWO)

der Briefwahlleitungen .................................................

I. Mitglieder der Wahlleitung

Als Mitglied der Wahlleitung waren erschienen:

1. als Vorsitzender,
2. als stellvertretender Vorsitzender,
3. als Mitglied,
4. als Mitglied,
5. als Mitglied
6. als Mitglied.

Zur Herstellung der Beschlußfähigkeit wurden fehlende Mitglieder durch die nachfolgend aufgeführten Personen ersetzt. Sie wurden vom Vorsitzenden über ihre Aufgaben unterrichtet und auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit hingewiesen; sie erhielten unter Hinweis auf die Antragsfrist einen Vordruck für den Antrag auf Gewährung einer Entschädigung. *)

Name und

Vorname

Anschrift

Vertretenes

Mitglied Nr.

Dauer der Vertretung

Tag

Beginn

Ende

*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.

II. Sitzung der Wahlleitung

Die Behandlung der Wahlbriefe und die Ermittlung des Wahlergebnisses fanden in

öffentlicher Sitzung statt.

am 1999 von Uhr bis Uhr,
am 1999 von Uhr bis Uhr,
am 1999 von Uhr bis Uhr

die Tätigkeit der Wahlleitung wurde am ..................... 1999 von
Uhr bis ...................... 1999 ................... Uhr unterbrochen, weil





Während der Unterbrechung wurde durch

sichergestellt, daß nichts geschehen konnte, was geeignet war, ein unrichtiges Wahlergebnis herbeizuführen oder das Wahlergebnis zu verfälschen.

Beschlüsse der Wahlleitung wurden nur bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder gefaßt. Sie sind in Anlageblatt Nr. ............. enthalten und jeweils von den am Beschluß beteiligten Mitgliedern der Wahlleitung unterzeichnet worden. Besondere Vorfälle sind in gleicher Weise festgehalten.

III. Behandlung der Wahlbriefe

Zunächst wurde festgestellt, wieviele Wahlbriefumschläge insgesamt eingegangen sind und wieviele davon nicht durch die Post befördert worden sind.

Die Wahlleitung gelangte zu folgendem Ergebnis:

Zahl der durch die Post beförderten
Wahlbriefumschläge .....................................................

Zahl der nicht durch die Post beförderten
Wahlbriefumschläge .....................................................

Gesamtzahl der
Wahlbriefumschläge =========================


Danach wurde die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen an Hand der noch ungeöffneten Wahlbriefumschläge geprüft. Aufgrund dieser Prüfung wurde festgestellt, daß

..................................... ungültige Stimmen

abgegeben worden waren. Soweit eine Stimmabgabe aufgrund dieser Prüfung für ungültig erklärt worden war, wurde der ungeöffnete Wahlbriefumschlag mit dem von einem Mitglied der Wahlleitung unterschriebenen Vermerk "ungültig" versehen und von den übrigen Wahlbriefumschlägen getrennt aufbewahrt.

IV. Ermittlung der Wahlergebnisse

Die Wahlbriefumschläge wurden nach Ablauf des 26. Mai 1999 geöffnet und von den in ihnen befindlichen Stimmzetteln getrennt. Danach wurde die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen an Hand der Stimmzettel geprüft. Aufgrund dieser Prüfung wurde festgestellt, daß

.............................. ungültige Stimmen

abgegeben worden waren. Auf für ungültig erklärten Stimmzetteln wurde der Grund der Ungültigkeit vermerkt. Diese Stimmzettel wurden gesondert aufbewahrt.

Das Gesamtergebnis für den Bereich der Wahlleitung stellt sich hiernach wie folgt dar:

abgegebene Stimmen insgesamt .....................................

gültige Stimmen .....................................

ungültige Stimmen aufgrund der
Prüfung der Wahlbriefumschläge, .....................................

ungültige Stimmen aufgrund der
Prüfung der Stimmzettel .....................................

ungültige Stimmen insgesamt .....................................

Für die einzelnen Vorschlagslisten wurden die nachfolgenden Zahlen von gültigen Stimmen ermittelt:

Vorschlagslisten

Listennummer

Kennwort

Zahl der gültigen

Stimmen

Insgesamt:

V. Anlagen

Als Anlagen sind dieser Wahlniederschrift beigefügt:

1. Die Anlageblätter Nr. ........................

2. gesondert gebündelt *) - in gesonderten verschlossenen Umschlägen mit

entsprechender Aufschrift *) -

............................................. ungültige Wahlbriefumschläge
............................................. Wahlbriefumschläge,
............................................. ungültige Stimmzettel,
............................................. gültige Stimmzettel,


..............................., den ..................................... 1999

Die Wahlleitung

...............................................
(Vorsitzender)


...........................................................................
(Stellvertretender Vorsitzender)

........................ ........................ ........................
(Mitglied) (Mitglied) (Mitglied)

........................
(Mitglied)
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.

Briefwahlleitung ....................................................................................

Anlagenblatt Nr. .......................................................................................

zur Wahlniederschrift für ..........................................................................

(Name der Versicherungsträgers)

In zeitlicher Reihenfolge, fortlaufend numeriert und mit Datum bezeichnet, sind nachstehend aufzuführen:

  1. Von der Wahlleitung gefaßte Beschlüsse mit Ausnahme von Beschlüssen über die
  2. Ungültigkeit von Stimmen sowie

  3. besondere Vorfälle

Die Mitglieder der Wahlleitung, die an den Beschlüssen beteiligt oder bei den besonderen Vorfällen anwesend waren, haben die Beschlüsse oder die Hinweise auf besondere Vorfälle zu unterschreiben (z.B. Beschlüsse Nr. 1-8 gefaßt am .....................................

Unterschriften).

1.

(Fortsetzung auf

der Rückseite)

MBl. NRW. 1999 S. 487