Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 28 vom 14.5.1999 Seite 509 bis 528

 

Der Landeswahlbeauftragte für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen im Lande Nordrhein-Westfalen

Der Landeswahlbeauftragte für die
Durchführung der Sozialversicherungswahlen
im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung Nr. 22

Verzeichnis der Versicherungsträger, bei denen Wahlen
mit Stimmabgabe stattfinden
(Nachtrag zur Bekanntmachung Nr. 18)

Bek. v. 9. 4. 1999

Zur Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung gebe ich ergänzend zu meiner Bekanntmachung Nr. 18 vom 05. März 1999 bekannt, dass bei dem nachfolgend aufgeführten Versicherungsträger der gesetzlichen Krankenversicherung eine Wahl mit Stimmabgabe stattfindet. Wahlhandlungen finden nur für die Gruppe der Versicherten statt.

Versicherungsträger

Wahlkennziffer

BKK Rheinische Kalksteinwerke GmbH
Postfach 13 40
42489 Wülfrath
Telefon: 0 20 58/17 21 37
Telefax: 0 20 58/17 21 76

505

Ich weise darauf hin, dass sich der Bereich dieser Betriebskrankenkasse auf die Betriebsstätten der Rheinischen Kalksteinwerke GmbH und der Wülfrather Zement GmbH in Wülfrath, Sötenich/Eifel und Duisburg beschränkt.

Essen, den 09. April 1999

Der Landeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen

S c h ü r m a n n

MBl. NRW. 1999 S. 527