Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 45 vom 22.7.1999 Seite 889 bis 908

 

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Jahresabschlüsse 1997

des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und

des Westf. Jugendheimes Tecklenburg

Bek. vom 31.5.1999 - 50 58 07/08

Die 10. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat in ihrer 11. Tagung am 12.11.1998 die Jahresabschlüsse 1997 des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg entsprechend den Bilanzen zum 31.12.1997 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 1997 festgestellt.

Die Landschaftsversammlung hat beschlossen:

- den Jahresüberschuss des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm von 24.540,88 DM auf neue Rechnung vorzutragen;

- den Jahresüberschuss des Westf. Jugendheimes Tecklenburg in Höhe von 263.741,25 DM auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Jahresabschlüsse sind von der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf - Gemeindeprüfungsamt - mit folgendem Ergebnis geprüft worden.

Westf. Heilpädagogisches Kinderheim Hamm:

Bestätigungsvermerk:

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss zum 31.12.1997 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kinderheimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.

Münster, den 31.3.1998"

Düsseldorf, den 17. Mai 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes

bei der Bezirksregierung Düsseldorf

31.7.16-16-

In Vertretung

gez. Dr. R o t e r i n g

Westf. Jugendheim Tecklenburg:

Bestätigungsvermerk:

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Westf. Jugendheimes Tecklenburg zum 31.12.1997 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ev. Treuhandstelle in Münster GmbH (Münster) hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Die Buchführung und der Jahresabschluss zum 31.12.1997 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendheimes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.

Münster, den 6.4.1998"

Düsseldorf, den 17. Mai 1999

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes

bei der Bezirksregierung Düsseldorf

31.7.16-16-

In Vertretung

gez. Dr. R o t e r i n g

Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte können während der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Landesjugendamt und Westf. Schulen - in Münster, Warendorfer Str. 25, Zimmer 222, eingesehen werden.

Wolfgang S c h ä f e r

Landesdirektor

MBl. NRW. 1999 S. 902