Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 48 vom 3.8.1999 Seite 955 bis 972

 

Der Landeswahlbeauftragte für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen im Lande Nordrhein-Westfalen

Der Landeswahlbeauftragte für die
Durchführung der Sozialversicherungswahlen
im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung Nr. 23

Erste Sitzung der Vertreterversammlung/des Verwaltungsrates

Bek. v. 25. 6. 1999

Zur einheitlichen Durchführung der Wahlen in der Sozialversicherung wird das in der Anlage aufgeführte Muster einer Niederschrift über die erste Sitzung der in den allgemeinen Wahlen im Jahre 1999 neu gewählten Vertreterversammlung bekannt gemacht. Ich empfehle, dieses Muster als Anlage zu verwenden; dies gilt, bis auf die Wahl des Vorstandes, auch im Hinblick auf die erste Sitzung des Verwaltungsrates.

Im Hinblick auf die Wahl des (ehrenamtlichen) Vorstandes durch die Vertreterversammlung weise ich vor allem auf folgendes hin:

Die Wahl des Vorstandes leitet der (neugewählte) Vorsitzende der Vertreterversammlung. In entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 4 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) hat er bei den mit dem Wahlergebnis unmittelbar zusammenhängenden Entscheidungen, insbesondere aber zur Auszählung der Stimmzettel, Mitglieder der Vertreterversammlung hinzuzuziehen. Über die Zulassung der Vorschlagslisten entscheidet der Wahlausschuss.

Die Vorschlagslisten zur Wahl des Vorstandes sind nach dem Muster der Anlage 18 zur Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO), in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO-ÄndV) vom 22. Juli 1998, BGBI. IS. 1894, einzureichen. Ihnen sind eigenhändig unterschriebene Zustimmungserklärungen nach dem Muster der Anlage 19 zur SVWO beizufügen. In den Vorschlagslisten sind ein Listenvertreter und sein Stellvertreter zu benennen. Die Vorschlagslisten müssen nach § 52 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) von zwei Mitgliedern der Gruppe der Vertreterversammlung, für die sie gelten sollen, unterzeichnet sein.

Vorschlagslisten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind als ungültig zurückzuweisen; die Ungültigkeit der Liste wird vom Wahlausschuss festgestellt. Gibt eine Vorschlagsliste im übrigen zu Zweifeln oder Beanstandungen Anlass, teilt der Vorsitzende des Wahlausschusses dies dem Listenvertreter unverzüglich mit; wird der mitgeteilte Mangel in der Sitzung nicht behoben, ist der Name des Bewerbers aus der Vorschlagsliste zu streichen.

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch und die Wahlordnung für die Sozialversicherung enthalten für die Wahl des Vorstandes nicht so ausführliche Regelungen wie für die Wahl der Vertreterversammlung.

Da jedoch für diese Wahl die gleichen Wahlrechtsgrundsätze gelten, sind die Vorschriften für die Wahl der Vertreterversammlung für die Wahl des Vorstandes entsprechend anzuwenden, soweit dies im Hinblick auf die Verschiedenheit der Wahlverfahren möglich ist.

Essen, den . Juni 1999

Der Landeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen
S c h ü r m a n n

Anlage

Niederschrift
über die erste Sitzung der in den
allgemeinen Wahlen im Jahre 1999 neu gewählten
Vertreterversammlung des/der..................

Der/die Vorsitzende des Wahlausschusses eröffnete am ................................................1999 um ..............................Uhr die Sitzung und stellte fest, dass die neu gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung unter Angabe der Tagesordnung ordnungsgemäß geladen worden sind und die Vertreterversammlung beschlussfähig ist.

Anwesend waren folgende Mitglieder aus der Gruppe der

a) Versicherten¹

1. ........................................................................................................................

2. ........................................................................................................................
........................................................................................................................

b) Arbeitgeber¹

1. ..............................................................................................................

2. ..............................................................................................................
...............................................................................................................

c) Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte¹

1. .........................................................................................................................

2. .........................................................................................................................
..........................................................................................................................

Die Tagesordnung enthielt folgende Punkte:

1. Wahl des/der Vorsitzenden der Vertreterversammlung

2. Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung

3. Wahl des Vorstandes
..............................................................................................................................

Zu Punkt 1: Wahl des/der Vorsitzenden der Vertreterversammlung

Der/die Vorsitzende des Wahlausschusses führte einen Beschluss darüber herbei, ob der/die Vorsitzende der Vertreterversammlung durch Zuruf oder schriftlich gewählt werden soll.

Es wurde mit ..... Stimmen gegen ..... Stimmen bei ..... Stimmenthaltungen beschlossen, die Wahl schriftlich/durch Zuruf¹ durchzuführen. § 74 Abs. 1 Satz 2 SVWO wurde beachtet.

Der/die Vorsitzende des Wahlausschusses forderte zur Abgabe von Wahlvorschlägen auf. Er/sie unterbrach zu diesem Zweck die Sitzung von ..... bis .....Uhr¹.

Zur Wahl wurden folgende Mitglieder der Vertreterversammlung vorgeschlagen:

............................................................... (Gruppe der .........................................)

............................................................... (Gruppe der .........................................)

............................................................... (Gruppe der .........................................)

Der/die Vorsitzende des Wahlausschusses ließ die erforderlichen Stimmzettel ausgeben.²

Die Auszählung der Stimmzettel wurde vom/von der Vorsitzenden des Wahlausschusses und folgenden Mitgliedern der Vertreterversammlung vorgenommen:

............................................................... (Gruppe der .........................................)

............................................................... (Gruppe der .........................................)

............................................................... (Gruppe der .........................................) ²

Die Abstimmung ergab für die zur Wahl vorgeschlagenen Mitglieder der Vertreterversammlung folgendes Ergebnis:

................................. (Gruppe der .........................................) ................................Stimmen

................................. (Gruppe der .........................................) ................................Stimmen

................................. (Gruppe der .........................................) ................................Stimmen.

Als Vorsitzende(r) der Vertreterversammlung ist somit ..........................(Gruppe der ...................) gewählt, da er/sie die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Vertreterversammlung, das sind mindestens ..........................Stimmen, erhalten hat.³

Der/die Vorsitzende des Wahlausschusses gab das Ergebnis der Wahl bekannt und forderte den Gewählten/die Gewählte zur Erklärung darüber auf, ob er/sie die Wahl annehme. Der/die gewählte Vorsitzende der Vertreterversammlung erklärte, dass er/sie die Wahl annehme.

Der/die Vorsitzende des Wahlausschusses übergab ihm/ihr daraufhin den Vorsitz der Vertreterversammlung.

Zu Punkt 2: Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung

(Die Ausführungen der Niederschrift zu Punkt 2 entsprechen denen zu Punkt 1 der Tagesordnung).

Zu Punkt 3: Wahl des Vorstandes

Der/die Vorsitzende der Vertreterversammlung forderte sodann zur Abgabe von Vorschlagslisten für die Wahl des Vorstandes auf. Er/sie unterbrach zu diesem Zweck die Sitzung von ...........................bis ..............Uhr. 1

Für die einzelnen Wählergruppen ergab sich folgendes:

a) Gruppe der Versicherten ¹
Es wurden folgende Vorschlagslisten eingereicht: 4 5
Liste...............................
Liste...............................
Die in den einzelnen Listen vorgeschlagenen Bewerber und ihre Stellvertreter wurden bekanntgegeben.

Hierauf wurden die einzelnen Vorschlagslisten durch den Wahlausschuss bzw. seinen Vorsitzenden/seine Vorsitzende geprüft. Die Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:
............................................................................................................................................
............................................................................................................................................
............................................................................................................................................

Sodann wurden die erforderlichen Stimmzettel ausgegeben und von den Mitgliedern der Vertreterversammlung, die der Wählergruppe angehören, gekennzeichnet zurückgegeben.6

Der/die Vorsitzende der Vertreterversammlung zog hierzu, wie zu der Auszählung der Stimmen und der Feststellung des Wahlergebnisses, folgende Mitglieder der Vertreterversammlung hinzu:
............................................................. (Gruppe der ........................................................)
............................................................. (Gruppe der ........................................................)
............................................................. (Gruppe der ........................................................)


Die Auszählung führte für die Wählergruppe zu folgendem Ergebnis:

ungültige Stimmen ...............

gültige Stimmen ...............

-------------

insgesamt ...............

Es erhielten
Liste .......................... gültige Stimmen ................................................................., das sind
..............................v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen,

Liste ......................... gültige Stimmen ................................................................., das sind
...............................v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen.7

Die Berechnung der Höchstzahlen und die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Listen ergab folgendes: 8

Liste.....................................

Liste................................................

Gültige

Stimmen

Höchstzahl

Sitz Nr.

(Stelle)

Gültige

Stimmen

Höchstzahl

Sitz Nr.

(Stelle)

: 1

: 1

: 2

: 2

: 3

: 3

: 4

: 4

: 5

: 5

Da die für die Zuteilung des letzten Sitzes maßgebende Höchstzahl auf die Liste ................ und die Liste ......................... entfiel, wurde durch das Los entschieden, dass der auf diese Höchstzahl entfallende Sitz der Liste ...................... zuzuteilen war.

Da die Liste ....................... weniger Vorschläge enthielt, als Höchstzahlen auf sie entfielen, gingen ihre Stellen insoweit auf die folgenden Höchstzahlen der anderen Listen über:

b) Gruppe der Arbeitgeber1
(Die Ausführungen der Niederschrift entsprechen denen zu Abschnitt a)).

c) Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte1
(Die Ausführungen der Niederschrift entsprechen denen zu Abschnitt a)).

d) Als Ergebnis der Vorstandswahl gab der/die Vorsitzende der Vertreterversammlung folgendes bekannt: In der Gruppe der Versicherten1 sind gewählt

als Mitglieder:

Liste ...........................................

Liste ..................................................

Sitz Nr.

(Stelle)

Name des Gewählten

Sitz Nr.

(Stelle)

Name des Gewählten

Die Sitze Nr. ...........................sind mit Beauftragten besetzt.9 Da für die Sitze Nr. ................ von der Liste ....................... und der Liste ..................... gleiche Höchstzahlen erzielt worden waren und in beiden Listen nach der Reihenfolge der aufgeführten Bewerber der nächste zum Zuge kommende Bewerber ein Beauftragter war, unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstzahl von Beauftragten aber nur noch ein Sitz mit einem Beauftragten besetzt werden konnte, wurde durch das Los entschieden, dass Sitz Nr. ............. von Liste .............. mit einem Beauftragten zu besetzen war.

Als Stellvertreter10

Liste .....................................

Liste ................................................

Name des Gewählten

Name des Gewählten

In der Gruppe der Arbeitgeber1 sind gewählt
(die Ausführungen entsprechen denen zur Gruppe der Versicherten).

In der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte/Angestellten sind gewählt
(die Ausführungen entsprechen denen zur Gruppe der Versicherten).

Zu Punkt ......................................11

Die Sitzung wurde hiernach um ...................Uhr geschlossen, nachdem der/die Vorsitzende der Vertreterversammlung die neugewählten Mitglieder des Vorstandes zu der Sitzung am ................................1999 um ............................Uhr, in der die Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes stattfinden soll, eingeladen hatte.12

.................................................., den .....................................1999

....................................

(Vorsitzende(r))

des Wahlausschusses)

....................................

(Vorsitzende(r))

der Vertreterversammlung)

Anmerkungen:

1) Nichtzutreffendes ist zu streichen.

2) Wird durch Zuruf gewählt, so ist dieser Absatz zu streichen.

3) Erhält in zwei Wahlgängen kein vorgeschlagener Bewerber die Mehrheit der satzungsmäßigen Mitgliederzahl der Vertreterversammlung, so ist nach § 62 Abs. 2 SGB IV zu verfahren. Das hiernach eingeschlagene Verfahren ist in die Niederschrift in entsprechender Weise aufzunehmen.

4) In den Vorschlagslisten sind ein Listenvertreter und sein(e) Stellvertreter zu benennen.

5) Erfolgen Listenverbindungen oder Zusammenlegungen von Listen, so müssen die entsprechenden Erklärungen der Listenvertreter aufgenommen werden. Bei der Erklärung über die Listenzusammenlegung sind auch der Listenvertreter und sein oder seine Stellvertreter sowie die Reihenfolge der einzelnen Bewerber aufzuführen.

6) Dieser Absatz und die folgenden Absätze des Abschnitts a) sind wegzulassen, wenn die Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 SGB IV vorliegen. Stattdessen ist in diesem Fall ein Hinweis aufzunehmen, dass nur eine Vorschlagsliste zugelassen worden war oder dass zwar mehrere Vorschlagslisten zugelassen worden waren, in denen aber insgesamt nicht mehr Bewerber benannt waren, als Mitglieder zu wählen waren.

7) Liegen Listenverbindungen vor, so ist die Zahl der gültigen Stimmen und der Prozentsatz auch für diese anzugeben.

8) Liegen Listenverbindungen vor, so ist die Berechnung der Höchstzahlen und die Verteilung der Sitze zunächst für die nicht verbundenen Listen und die Listenverbindungen - verbundene Listen sind hierbei wie eine Liste zu behandeln - und sodann innerhalb der verbundenen Listen vorzunehmen und in die Niederschrift aufzunehmen.

9) Zulässigen Anteil der Beauftragten an der Gesamtzahl der Organmitglieder (§ 51 Abs. 4 SGB IV) beachten.

10) Es sind sämtliche in den Listen benannte Stellvertreter aufzuführen. Ist in einer Liste für jedes Mitglied ein erster und ein zweiter Stellvertreter benannt, so sind die Stellvertreter zusammen mit dem Mitglied, für das sie benannt sind, aufzuführen.

11) Enthält die Tagesordnung der ersten Sitzung der Vertreterversammlung weitere Beratungspunkte, so sind die Ergebnisse der Beratung dieser Punkte ebenfalls in die Niederschrift aufzunehmen.

12) Soll die Wahl der Vorsitzenden des Vorstandes unmittelbar im Anschluss an die Wahl des Vorstandes stattfinden, so ist dies entsprechend zu vermerken.

MBl. NRW. 1999 S. 965