Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 71 vom 23.12.1999 Seite 1393 bis 1414

 

Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und die Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände (VV Gliederung und Gruppierung)

6300

Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und die Gruppierung
der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände
(VV Gliederung und Gruppierung)

RdErl. d. Innenministeriums v. 19.11.1999
III B 3 - 61.30.24 - 7672/99

Mein RdErl. v. 27.11.1995 (SMBl. NRW. 6300) wird wie folgt geändert:

1
In Ziffer 3.5.1 erhält Satz 1 folgende Fassung:

"Bei den Einnahme- bzw. Ausgabegruppen 16, 17, 20, 23, 32, 36, 37, 67, 71, 72, 80, 82, 92, 97 und 98 sind zum Nachweis der Zahlungsströme Untergruppen zu bilden (vgl. Gruppierungsplan)."

2
In Ziffer 3.5.3 werden in der Bereichsabgrenzung "..6 Private Unternehmen" am Ende der Strichpunkt durch ein Komma ersetzt und folgende Wörter angefügt:

"Arbeitsstätten der freien Berufe,

Landwirtschaftliche Betriebe,

Handwerksbetriebe,

Einkauf- / Verkaufsvereinigungen";

3
In Ziffer 4 Abs. 1 Satz 2 wird die Zahl "2001" durch die Zahl "2005" ersetzt.

4
Die Anlage 1 "Gliederung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Aufgabenbereichen - Gliederungsplan -" wird wie folgt geändert:

4.1
Der Abschnitt "14 Katastrophenschutz" erhält folgende Fassung:

"14 Abwehr von Großschadensereignissen, Katastrophenschutz"

4.2
Der Abschnitt "24 Berufsbildende Schulen" erhält folgende Fassung:

"24 Berufskolleg

241 Berufsschule
246 Berufsfachschule
247 Fachschule
248 Fachoberschule"

4.3
Die Abschnitte "25 Fachschulen" und "26 Fachoberschulen" werden gestrichen.

4.4
Der Abschnitt "28 Gesamtschulen, Kollegschulen" erhält folgende Fassung:

"28 Gesamtschulen"

4.5
Der Unterabschnitt "432 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen"

erhält folgende Fassung:

"432 Soziale Einrichtungen für Pflegebedürftige"

4.6
In den Abschnitt "48 Weitere soziale Bereiche" wird eingefügt:

"481 Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes"

4.7
Der Abschnitt "79 Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr" erhält folgende Fassung:

"79 Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr

790 Fremdenverkehr
791 Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr
792 Förderung des Nahverkehrs (ÖPNV)
793 Förderung der Schifffahrt und des Luftverkehrs"

5
Die Anlage 2 "Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan der Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände" wird wie folgt geändert:

5.1
Der Unterabschnitt "(050) Standesamt" erhält folgende Fassung:

"(050) Personenstandswesen

Aufgaben des Standesamtes nach dem Personenstandsgesetz"

5.2
Der Abschnitt "11 Öffentliche Ordnung" erhält folgende Fassung:

"11 Öffentliche Ordnung

Angelegenheiten der allgemeinen
öffentlichen Ordnung
Ausländerwesen
Erfassung der Wehrpflichtigen
Feld- und Forstschutz
Fundsachen
Gewerbe- und Gaststättenwesen
Immisionsschutz
Jagd- und Fischereiwesen
Lebensmittelüberwachung

Meldewesen

Nachlass- und Teilungssachen

Obdachlosenangelegenheiten

Einrichtungen für Obdachlose bei
Unterabschnitt 435

Ordnungsaufgaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, des Apothekenwesens, des Veterinärwesens

Soweit nicht bei den Abschnitten 50 oder 54

Pass- und Ausweiswesen

Schiedsamtsangelegenheiten

Schülerlotsen

Schülerverkehrsgarten, Schülerlotsen usw. als Einrichtungen der Schule bei Unterabschnitt 292

Sonn- und Feiertagsrecht

Staatsangehörigkeits- und Auswanderungswesen

Tierschutz

Verbraucherberatung
(auch Zuschüsse an andere Träger)

Verkehrsrecht, Kraftfahrzeugzulassungsstelle"

5.3
Der Abschnitt "14 Katstrophenschutz" erhält folgende Fassung:

"14 Abwehr von Großschadensereignissen, Katastrophenschutz

Aufgaben zur Abwehr von Großschadens Ereignissen (Kosten nach dem FSHG NRW) und des Katastrophenschutzes im Zivilschutz

Beträge für Rechnung des des Bundes sind nicht zu veranschlagen

Maßnahmen der zivilen Verteidigung
(persönliche und sächliche Verwaltungskosten)"

5.4
Der Abschnitt "24 Berufsbildende Schulen" erhält folgende Fassung:

"24 Berufskolleg

241 Berufsschule

246 Berufsfachschule

247 Fachschule

248 Fachoberschule"

5.5
Die Abschnitte "25 Fachschulen" und "26 Fachoberschulen" werden gestrichen.

5.6
Der Abschnitt "27 Sonderschulen und Schulkindergärten" erhält folgende Fassung:

"27 Sonderschulen und Sonderschulkindergärten"

5.7
Der Unterabschnitt "(276) Krankenhausschulen" erhält folgende Fassung:

"(276) Schulen für Kranke"

5.8
Der Unterabschnitt "(278) Sonderschulen im Bereich der Realschulen, der gymnasialen Oberstufe und der berufsbildenden Schulen" erhält folgende Fassung:

"(278) Sonderschulen im Bereich der Realschule, des Gymnasiums und des Berufskollegs"

5.9
Der Abschnitt "28 Gesamtschulen, Kollegschulen" erhält folgende Fassung:

"28 Gesamtschulen"

5.10
Im Unterabschnitt "400 Allgemeine Sozialverwaltung" wird im Aufgabenbereich "Verwaltung der Sozialhilfe (ohne Verwaltung der Einrichtungen)" nach der Zeile "Geltendmachung eigener Ansprüche des Sozialhilfträgers" die neue Zeile "Aufgaben nach dem Landespflegegesetz" angefügt.

5.11
Im Unterabschnitt "408 Versicherungsamt" werden im Absatz 2 die Wörter "die Reichsversicherungsordnung" durch die Wörter "das Sozialgesetzbuch" ersetzt.

5.12
Der Unterabschnitt "432 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen"

erhält folgende Fassung:

"432 "Soziale Einrichtungen für Pflegebedürftige"

5.13
Im Abschnitt "47 Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege" erhält der Hinweis folgende Fassung:

"Auch Förderung privater Dritter, die soziale Aufgaben wahrnehmen. Zu den Begriffsbestimmungen siehe Gruppen 16, 17, 23."

5.14
In den Abschnitt "48 Weitere soziale Bereiche" wird eingefügt:

"481 Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes"

5.15
Im Abschnitt "62 Wohnungsbauförderung und Wohnungshilfe" wird der Aufgabenbereich "Aufgaben nach dem Reichsheimstättengesetz" gestrichen.

5.16
Im Abschnitt 63/66 Straßen, Wege, Brücken" wird im Aufgabenbereich dem Absatz Aufgaben der Baulastträger ..." der neue Absatz "Aufgaben der Wegelastträger nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG)" angefügt.

5.17
Im Abschnitt "79 Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr" werden die um die Zahlen 790, 791, 792 und 793 gesetzten Klammern gestrichen.

5.18
Im Abschnitt "87 Sonstige wirtschaftliche Unternehmen" wird nach dem Aufgabenbereich "Vermögensverwaltungsgesellschaften" das Komma gestrichen und der neue Aufgabenbereich "Telekommunikationsgesellschaften" eingefügt.

5.19
Im Abschnitt "88 Allgemeines Grundvermögen" wird zum Aufgabenbereich "Dienstwohnungen" der Hinweis eingefügt:

"Soweit sie nicht anderen Aufgabenbereichen zuzuordnen sind."

6
Die Anlage 3 "Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben in den kommunalen Haushalten nach Arten - Gruppierungsplan -" wird wie folgt geändert:

6.1
Die Gruppe "01 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer" erhält folgende Fassung:

"01 Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern

010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer"

6.2
Die Gruppe "02 Andere Steuern" wird wie folgt geändert:

  1. Die Untergruppe "027 Verpackungssteuer" erhält folgende Fassung:
  2. "027 Zweitwohnungssteuer"

  3. Die Untergruppe "028 Sonstige Steuern" wird gestrichen.
  4. Nach der neuen Untergruppe "027 Zweitwohnungssteuer" wird eingefügt:

"029 Sonstige Steuern"

6.3
Nach der Gruppe "07 Allgemeine Umlagen" wird eingefügt:

"09 Ausgleichsleistungen

091 Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich"

6.4
Nach der Untergruppe "410 Beamte" wird eingefügt:

"411 Pensionsrückstellungen nach BBesG und EFoG"

6.5
Nach der Untergruppe "420 Beamte" wird eingefügt:

"421 Pensionsrückstellungen nach BBesG und EFoG"

6.6
Die Gruppe "91 Zuführung an Rücklagen" erhält folgende Fassung:

"91 Zuführungen an Rücklagen

911 Zuführungen an Rücklagen

916 Zuführungen an Sonderrücklage Pensionsrückstellungen"

7
Die Anlage 4 "Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan der Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände" wird wie folgt geändert:

7.1
Die Gruppe "01 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer" erhält folgende Fassung:

"01 Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern

010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Gemeindeanteil an der Lohn- und der veranlagten

Einkommensteuer und am Zinsabschlag nach dem

Gemeindefinanzreformgesetz

012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer"

7.2
Die Gruppe "02 Andere Steuern" wird wie folgt geändert:

  1. Die Untergruppe "027 Verpackungssteuer" erhält folgende Fassung:
  2. "027 Zweitwohnungssteuer"

  3. Die Untergruppe "028 Sonstige Steuern" wird gestrichen.
  4. Nach der neuen Untergruppe "027 Zweitwohnungssteuer" wird eingefügt:

"029 Sonstige Steuern"

7.3
Nach der Gruppe "07 Allgemeine Umlagen" wird eingefügt:

"09 Ausgleichsleistungen

091 Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich"

7.4
In der Untergruppe "158 Verrechnungseinnahmen des Verwaltungshaushalts" wird dem Hinweis mit der Ziffer 3. folgender neuer Hinweis angefügt:

"4. Vor- und Zwischenfinanzierungszinsen sind zentral im Abschnitt 91 nachzuweisen."

7.5
In der Gruppe "16 Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts" wird in den Einnahmearten in Satz 2 das Wort "stets" durch die Wörter "in der Regel" ersetzt.

7.6
Die Gruppe "26 Weitere Finanzeinnahmen" wird wie folgt geändert:

  1. In der Untergruppe "(262) Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften, Gewährverträgen usw.," wird am Ende der Bezeichnung der Einnahmearten das Komma gestrichen.
  2. In der Untergruppe "(263) Fehlbelegungsabgabe" wird am Ende der Bezeichnung der Einnahmearten das Komma gestrichen.
  3. Nach der Untergruppe "(268) Sonstige Finanzeinnahmen" wird eingefügt:

"(269) Einnahmen aus Pensionsrückstellungen

Einnahmen müssen mit der Summe der Ausgaben der Untergruppen 411 und 421 übereinstimmen."

7.7
Die Gruppe "30 Zuführung vom Verwaltungshaushalt" erhält folgende Fassung:

"30 Zuführung vom Verwaltungshaushalt

Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Gruppe 86 übereinstimmen.

(301) Allgemeine Zuführung

(306) Zuführung Pensionsrückstellungen"

7.8
In der Untergruppe "345 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen"

wird in den Einnahmearten nach dem Absatz "Verkauf von ..." angefügt:

"Ersatzleistungen für Vermögensschäden"

7.9
Nach der Untergruppe "410 Beamte" wird eingefügt:

"411 Pensionsrückstellungen nach BBesG und EFoG

Zusätzliche Rückstellungsbeträge sind bei der Untergruppe 866 zu veranschlagen."

7.10
Nach der Untergruppe "420 Beamte" wird eingefügt:

"421 Pensionsrückstellungen nach BBesG und EFoG

Zusätzliche Rückstellungsbeträge sind bei der Untergruppe 866 zu veranschlagen."

7.11
In der Gruppe 43 "Beiträge zu Versorgungskassen" wird der Hinweis mit der Ziffer 4. gestrichen.

7.12
In der Gruppe "78 Sonstige soziale Leistungen" werden bei den Ausgabearten die Wörter "Leistungen nach dem Wohngeldgesetz" gestrichen.

7.13
In der Gruppe "82 Allgemeine Zuweisungen" erhält der Hinweis mit der Ziffer 2. folgende Fassung:

"Für Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend der Nr. 3.5 der VV zu bilden."

7.14
Die Gruppe "83 Allgemeine Umlagen" erhält folgende Fassung:

"83 Allgemeine Umlagen

Zu den Umlagearten
siehe Gruppe 07

"831 Allgemeine Umlagen an Land

Nachzahlung aus der Abrechnung des Solidarbeitrags"

832 Allgemeine Umlagen an Gemeinden (GV)

7.15
Die Gruppe "86 Zuführung zum Vermögenshaushalt" erhält folgende Fassung:

"86 Zuführung zum Vermögenshaushalt

(861) Allgemeine Zuführung

(866) Zuführung Pensionsrückstellungen auch zusätzliche Rückstellungsbeträge (vgl. § 5 Abs. 2 EFoG)

Ausgaben müssen mindestens so hoch sein wie die Einnahmen der Untergruppe 269."

7.16
Die Gruppe "91 Zuführungen an Rücklagen" erhält folgende Fassung:

"91 Zuführungen an Rücklagen

911 Zuführungen an Rücklagen

916 Zuführungen an Sonderrücklage Pensionsrückstellungen"

7.17
In der Gruppe "98 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen" werden im Hinweis mit der Ziffer 3. das Wort "waren" und das anschließende Komma durch das Wort "sind" und einen Punkt ersetzt und die Wörter "z.B. für Darlehen an Zugewanderte und an Empfänger von Kriegsopferfürsorge" gestrichen.

8
Die durch diesen Erlass geänderten Bestimmungen sind - soweit nicht vorab eine Regelung durch Einzelerlass getroffen wurde - erstmals für das Haushaltsjahr 2001 anzuwenden.

MBl. NRW. 1999 S. 1396