Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 62 vom 22.11.1999 Seite 1211 bis 1246

 

Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Unterstützung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Innenministerium

Gräber der Opfer
von Krieg und Gewaltherrschaft
Unterstützung des Volksbundes
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Bek. d. Innenministeriums v. 7. 10.1999 - I A 6/18-80.13

1.
In Nordrhein-Westfalen gibt es über 200.000 Einzel- und Sammelgräber, in denen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bestattet sind. Ihre dauernde Ruhestätte haben dort 22.000 Soldaten des Ersten Weltkrieges und 310.000 Opfer des Zweiten Weltkrieges - 70.000 Soldaten, 67.000 deutsche Zivilisten, 173.000 Kriegsgefangene und ausländische Zwangsarbeiter - gefunden.

Nach § 2 Abs. 1 des Gräbergesetzes vom 1. Juli 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 1993 (BGBl. I S. 178) bleiben alle Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dauernd bestehen. Jedes Grab muß eine würdige Ruhestätte sein.

Die Gemeinden haben die Gräber anzulegen, in Stand zu setzen und zu pflegen. Die Kosten hierfür werden nach Pausch- sätzen erstattet.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) soll vor der Anlegung, Ausgestaltung, Änderung und Erweiterung geschlossener Begräbnisanlagen gehört werden; ihm ist auch eine Ausfertigung der gültigen amtlichen Gräberliste zur Verfügung zu stellen.

2.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Landesverband Nordrhein-Westfalen, hat nach dem Zweiten Weltkrieg etwa 450 Kriegsgräberstätten in Nordrhein-Westfalen angelegt oder ausgebaut. In vielen weiteren Fällen hat der Volksbund den Bau von Kriegsgräberstätten beratend begleitet.

Der Volksbund steht auch heute den Gemeinden und jedem Bürger für alle die Kriegsgräberfürsorge betreffenden Fragen mit empfehlendem und kundigem Rat und im Einzelfall mit finanzieller Tat zur Verfügung.

3.
Unter dem Leitwort "Versöhnung über den Gräbern - Arbeit für den Frieden" leistet der Volksbund im In- und Ausland vorbildliche Arbeit, die einen wichtigen Beitrag für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt darstellt.

Der Volksbund
- ist im Auftrag der Bundesregierung für alle deutschen Kriegsgräber im Ausland zuständig;
- betreut derzeit etwa 1,9 Millionen Kriegsgräber auf über 650 Anlagen in nahezu 100 Ländern der Erde;
- arbeitet mit ausländischen Gräberdiensten und vergleichbaren Organisationen partnerschaftlich zusammen;
- bezieht in seine überparteiliche Arbeit Verbände, Vereine, Organisationen, Institutionen und Gruppierungen aus vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein;
- betreibt eine zukunftsorientierte Jugend- und Bildungsarbeit, u.a. mit internationalen Jugendbegegnungen zur Pflege von Kriegsgräbern im In- und Ausland und Seminaren in seinen Jugendbegegnungsstätten in den Niederlanden, in Belgien, in Frankreich und Italien;
- hält die Erinnerung an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aus der Vergangenheit und der Gegenwart wach, zum Beispiel durch Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag, der zusehends als "Friedensmahntag" an Bedeutung gewinnt, und zu anderen Anlässen des Erinnerns und Gedenkens, durch Ausstellungen und Dokumentationen in Wort und Bild und durch gezielte Medienarbeit, aber vor allem durch seine praktische Kriegsgräberfürsorge.

4.
Die für die Schulen zuständigen Ministerien der Länder treten dafür ein, dass auch die Schulen an den Aufgaben des Volksbundes mitwirken und damit die Erziehung zum Frieden fördern.

5.
Der Volksbund erfüllt eine öffentliche Aufgabe für unseren Staat und seine Bürger. Die Arbeit des Volksbundes würde erleichtert, wenn er auf allen kommunalen Ebenen - bis hin zum Ortsteil - durch eigene Gliederungen vertreten wäre.

Viele Oberbürgermeister, Landräte, Bürgermeister, Bezirks- und Ortsvorsteher haben sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit im Volksbund entschieden, und es wäre gut, wenn weitere von ihnen diesem Beispiel folgen könnten. Darüber hinaus ist auch ein Engagement anderer Persönlichkeiten im Volksbund für dessen Arbeit vor Ort sehr zu begrüßen.

6.
Bund, Länder und Gemeinden werden - trotz angespannter Finanzlage - gebeten, die weltweite humanitäre Arbeit des Volksbundes mit einem angemessenen Mitgliedsbeitrag oder jährlichen Zuschuss zu unterstützen.

Gerade für seine großen Aufgaben in Osteuropa, aber auch für die Weiterführung notwendiger Arbeiten in Westeuropa, im Bereich des Mittelmeeres und Nordafrikas benötigt der Volksbund besondere finanzielle Unterstützung, da er selbst durch die ihm zugehenden Mitgliedsbeiträge und Spenden allein nicht mehr diese Aufgaben erfüllen kann.

-MBl. NRW. 1999 S. :1216