Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 4 vom 1.2.1999 Seite 53 bis 64

 

Einführung einer Stellenbörse; Verfahrensregelungen für eine einjährige Pilotphase

203000
2005

Einführung einer Stellenbörse;
Verfahrensregelungen für eine einjährige Pilotphase

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Justiz v. 30.12.1999 -
II B 6 - 5.60 -0/98

Mein RdErl. v. 12.11.1997 (SMBl NRW Gliederungsnummer 203000) wird wie folgt geändert:

Im Anschluß an den letzten Absatz wird folgender Text angefügt:

"Zu Teil III:

Für alle Geschäftsbereiche der Landesregierung wird für eine Versuchsphase von 2 Jahren ab dem 01.02.1999 ein Stellenpool zur Verringerung vorzeitiger Zurruhesetzungen eingerichtet, um die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus  45 Abs. 3 LBG - Alternativeinsatz statt Zurruhesetzung - zu unterstützen.

Für den Stellenpool werden zur Verfügung gestellt:

23 Planstellen aus dem Einzelplan (Epl.) 03 (MIJ), 2 aus Epl. 15 (MASSKS), 1 aus Epl. 08 (MWMTV), 2 aus Epl. 10 (MURL), 7 aus Epl. 12 (FM), 1 aus Epl. 14 (MBW). Aus dem Epl. 05 (MSWWF) werden zunächst 19 Planstellen zur Verfügung gestellt. Eine Erhöhung bedarf der Zustimmung der Staatssekretärskonferenz.

Dem Stellenpool liegt folgendes Konzept zugrunde:

  1. Vor einer endgültigen Entscheidung über die Zurruhesetzung einer Beamtin / eines Beamten vor dem 55. Lebensjahr prüft das jeweilige Ressort einen anderweitigen Einsatz im eigenen Geschäftsbereich. Sollte dort keine anderweitige Einsatzmöglichkeit bestehen, ist die Beamtin / der Beamte den übrigen Ressorts zur Übernahme vorzustellen.
  2. Ältere Beamtinnen / Beamte können an dem Verfahren freiwillig teilnehmen.

  3. Auf den Planstellen des Stellenpools werden solche Beamtinnen / Beamte geführt, die krankheitsbedingt in ihrem bisherigen Ressort nicht mehr einsetzbar sind und zur Vermeidung vorzeitiger Zurruhesetzungen in einem anderen Ressort beschäftigt werden können.
  4. Beamtinnen / Beamte, die innerhalb eines Ressorts anderweitig eingesetzt werden können, werden nicht auf die Einbringungsverpflichtung in den Pool angerechnet.

  5. Soweit statusrechtlich (z.B. Richterin / Richter) eine Versetzung in ein anderes Ressort unmöglich ist, ist auch eine Einbeziehung in den Pool ausgeschlossen.
  6. Zur Bewirtschaftung im einzelnen:

a) Vorab ist in jedem Fall der anderweitige Einsatz einer Beamtin / eines Beamten im eigenen Ressort zu prüfen.

b) Soweit ein anderweitiger Einsatz auch in einem anderen Ressort nicht erfolgen kann und die Beamtin / der Beamte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird, steht die Stelle - ggf. unter Berücksichtigung einer Stellenbesetzungssperre - zur Wiederbesetzung zur Verfügung.

c) Sind mehrere Ressorts zur Übernahme der Beamtin / des Beamten bereit, ist dem Wunsch der Beamtin / des Beamten zu entsprechen.

d) Soweit das die Beamtin / den Beamten abgebende Ressort seine Verpflichtung an den Stellenpool noch nicht erbracht hat, gibt es die Beamtin / den Beamten mit Stelle an das aufnehmende Ressort ab.

e) Andernfalls hat eines der übrigen Ressorts, das seinen Anteil an dem Stellenpool noch nicht erbracht hat, eine unbesetzte Planstelle bereitzustellen. Sollten mehrere Ressorts zur Abgabe von Planstellen verpflichtet sein, gilt folgende Reihenfolge:

    • Wertigkeit der Planstellen
    • können mehrere Ressorts eine Planstelle der benötigten Wertigkeit zur Verfügung stellen, gibt das Ressort die Planstelle ab, das über eine Planstelle höherer Wertigkeit verfügt,
    • verfügen mehrere Ressorts über eine Planstelle höherer Wertigkeit, so gibt das Ressort die Planstelle ab, das bislang seinen Anteil am Stellenpool am wenigsten erbracht hat.

Das aufnehmende Ressort ist von der Abgabe einer Planstelle grundsätzlich ausgeschlossen.

  1. Die Vermittlung der Beamtinnen / Beamten, deren vorzeitige Zurruhesetzung vermieden werden soll, erfolgt als Teil III der beim Ministerium für Inneres und Justiz NRW, Referat II B 6, installierten Stellenbörse.
  2. Veröffentlicht werden grundsätzlich folgende Daten der zu vermittelnden Beamtinnen/Beamten:

    a) akademischer Grad (ggf. Fachrichtung)

    b) Amtsbezeichnung

    c) Besoldungsgruppe

    d) Laufbahnbefähigung (ggf. zusätzlich Fächerkombination)

    e) teilzeitbeschäftigt ja/nein, Stellenanteil

    f) geeignete Aufgabenbereiche

    g) mögliche Dienstorte

    h) Einsatz-/Verwendungswünsche der/des Beamtin/ Beamten

    Die Daten erhält die Geschäftsstelle von der jeweiligen obersten Dienstbehörde, die gleichzeitig eine/einen Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die weitere Vermittlung benennt.

    Sofern im Einzelfall eine Identifizierung der Beamtin / des Beamten anhand einer oder mehrerer der unter a) bis h) vorgegebenen Angaben nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, unterbleibt die Weitergabe der in Frage kommenden Daten an die Geschäftsstelle.

    Die übermittelten Angaben werden einmal unter einer laufenden Nummer veröffentlicht, die der anbietenden obersten Dienstbehörde zusammen mit der Nummer des Ausschreibungsblattes mitgeteilt wird. Die Veröffentlichung erfolgt wie bei Teil I und II der Stellenbörse über die Ressorts. Sie ist ausschließlich den für die Personalentscheidungen zuständigen Organisationseinheiten zugänglich zu machen. Zusätzlich wird Teil III den Personalgruppenleiterinnen / Personalgruppenleitern der Ministerien unmittelbar zugeleitet.

    Behörden/Einrichtungen, die an einer Übernahme der Beamtin / des Beamten interessiert sind, wenden sich an die Geschäftsstelle, die den Kontakt mit der Ansprechparterin / dem Ansprechpartner im jeweiligen Ressort vermittelt. Spätestens 4 Wochen nach Veröffentlichung hat von dort eine Rückmeldung an die Geschäftsstelle der Stellenbörse zu erfolgen. Fehlanzeige ist erforderlich.

    Der Geschäftsstelle obliegt es, die Aufzeichnungen über den von den Ressorts zu erbringenden Anteil an dem Stellenpool zu führen.

    Soweit notwendig, wird die Geschäftsstelle als Clearingstelle tätig und moderiert zwischen den beteiligten Ressorts.

  3. Nach Ablauf eines Jahres erstellt die Geschäftsstelle für die Staatssekretärskonferenz einen Erfahrungsbericht über den Verlauf des Stellenpools.
  4. Ein weiterer Bericht - ggf. schon vor Ablauf eines Jahres - ist der Staatssekretärskonferenz von der Geschäftsstelle nach Einbringung von 19 Planstellen des MSWWF in den Stellenpool zu erstatten. Daran anschließend wird dort das weitere Verfahren abgestimmt."

-MBl. NRW 1999 S. 54