Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 58 vom 18.10.1999 Seite 1111 bis 1140

 

Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen zwischen Wohnung und Dienstelle Beförderung von schwerbeschädigten Verwaltungsangehörigen

I.

20024

Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen zwischen
Wohnung und Dienstelle
Beförderung von schwerbeschädigten Verwaltungsangehörigen

RdErl. d. Finanzministeriums v. 30.8.1999 - B 2711 - 6.6 - IV A 3

Mein RdErl. v. 8.2. 1973 (SMBl. NRW. 20024) wird aufgehoben. Auf § 15 Abs. 5 KfzR (mein RdErl. v. 5. 3. 1999 - SMBl. NRW. 20024 - ) wird hingewiesen.

Im Einvenehmen mit dem Innenministerium.

-MBl. NRW. 1999 S. 1104