Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 9 vom 5.3.1999 Seite 145 bis 150

 

Einsichtnahme in den Schlußbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland

Landschaftsverbandes Rheinland

Einsichtnahme in den Schlußbericht
des Rechnungsprüfungsausschusses
der Landschaftsversammlung Rheinland

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 16.1.1999

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat am 17.12.1998 den Schlußbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 1997 zur Kenntnis genommen und gem. ' 7 Abs. 1 Buchstabe e) und ' 23 Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit ' 94 GO NW für die Jahresrechnung 1997 Entlastung erteilt.

Gem. ' 101 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit ' 23 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und ' 15 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Schlußbericht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich hingewiesen.

Der Schlußbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 1997 liegt zur Einsichtnahme montags bis freitags in der Zeit vom 10.3.1999 bis 18.3.1999, jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, im Landeshaus Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220, öffentlich aus.

Köln, den 16.01.1999

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

E s s e r

MBL. NRW. 1999 S. 150