Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 13 vom 10.3.2000 Seite 165 bis 174

 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW"

772

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der
"Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW"

RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 24.1.2000

Mein Runderlass vom 20.09.1999 (MBl. NRW. 1999 S. 1175 – SMBl. NRW Nr. 772) wird wie folgt geändert:

Als Datum des Runderlasses ist der "23.09.1999" durch den "20.09.1999" zu ersetzen.

Im Teil I, Nr. 3.1 wird im 2. Absatz das Wort "Planungskosten" gestrichen.

Im Teil II, Förderbereich 1.1, Nr. 4.2 wird der Satz "Abweichend von Nr. I , 3.1 sind die Planungskosten förderfähig." gestrichen.

Im Teil II, Förderbereich 2, Nr. 1 wird das Wort "systematischem" durch "systematischen"
ersetzt.

Im Teil II, Förderbereich 4, Nr. 2 werden die Wörter "oder privaten" gestrichen.

Teil II, Förderbereich 6, Nr. 2 erhält folgende Fassung:

"

- Privatpersonen sowie sonstige juristische Personen privaten Rechts als Nutzungsberechtigte auf Ihren Grundstücken

- Abwasserbeseitigungspflichtige Privatpersonen für Teil II, Förderbereich 6, Nr. 1 b (Erstellung einer Versickerungsanlage) im Falle des § 53 Abs. 6 LWG (gemeinsame Durchführung der Abwasserbeseitigung)

- Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme des Bundes), soweit sie Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der Grundstücke und Träger der Maßnahme sind. Bei der Erstellung einer Versickerungsanlage (Teil II, Förderbereich 6, Nr. 1 b) dürfen diese Anlagen nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigung dienen"

Im Teil II, Förderbereich 6, Nr. 3 wird unter den Zuwendungsvoraussetzungen für Regenwassernutzungsanlagen (Förderbereich 6 d) das Wort "allgemeine" durch "allgemein" ersetzt.

Im Teil II, Förderbereich 6, Nr. 5.3.2 werden die Wörter "2. Spiegelstrich" durch "3. Spiegelstrich" ersetzt.

Teil II, Förderbereich 7, Nr. 1 a) erhält folgende Fassung:

"a) für die Erstellung von Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser"

Teil II, Förderbereich 8, Nr. 4.2 erhält folgende Fassung:

" Die Mindestförderhöhe beträgt pauschal bis zu 4 Einwohnern:

3.000 DM / 1.500 €

Jeder weitere angeschlossene Bewohner mit Erstwohnsitz:

750 DM / 375 €.

Im Teil II, Förderbereich 8, Nr. 4.3.2 wird folgender Satz angefügt:

"Die von der Gemeinde bei der Weiterleitung des Antrags bestätigte Einwohnerzahl ist für die Ermittlung des Zuschusses grundsätzlich maßgebend. Sofern die Fördersumme die Mindestförderhöhe nicht übersteigt, kann auf einen Einwohnernachweis verzichtet werden."

Im Teil II, Förderbereich 8, Nr. 5.5 wird folgender Punkt angefügt:

"5.5.3 Sofern die Einwohnerzahl bei Antragstellung nur geschätzt werden kann, ist die Zahl der tatsächlich angeschlossenen Einwohner mit Erstwohnsitz durch die Gemeinde bei der Weiterleitung des Verwendungsnachweises gegenüber der Bewilligungsbehörde zu bestätigen. Sofern die Fördersumme die Mindestförderhöhe nicht übersteigt, kann auf einen Einwohnernachweis verzichtet werden."

MBl. NRW 2000 S. 173