Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 78 vom 22.12.2000 Seite 1631 bis 1640
Öffentliche Empfehlung für Schutzimpfungen
21260
Öffentliche Empfehlung
für Schutzimpfungen
RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 7.12.2000
- III A 6 -203.5
Gemäß § 20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden hiermit alle Schutzimpfungen nach den jeweils gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) öffentlich empfohlen; Person die einen Impfschaden nach einer dieser öffentlich empfohlenen und in Nordrhein-Westfalen vorgenommenen Impfungen erleiden, haben nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 IfSG Anspruch auf Versorgung.
Die öffentliche Empfehlung wird mit der Veröffentlichung der jeweiligen Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts wirksam.
Der. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 28.1.1997 (SMBl. NRW. 21260) wird aufgehoben.
MBl. NRW. 2000 S. 1639