Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 24 vom 17.4.2001 Seite 535 bis 540

 

75. Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Angestelltentarifvertrages vom 5. Oktober 2000

I.

20310

75. Tarifvertrag
zur Änderung
des Bundes-Angestelltentarifvertrages
vom 5. Oktober 2000

Gem. RdErl. d. Finanzministeriums -
B 4100 - 1.1 - IV 1 - u. d. Innenministeriums -
II A 2 - 7.20.01 -1/01
v. 15. 3.2001

Den nachstehenden Tarifvertrag, durch den der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961, bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. d. Finanzministeriums u. d. Innenministeriums v. 24.2.1961 (SMBl. NRW. 20310), geändert wird, geben wir bekannt:

75. Tarifvertrag
zur Änderung des Bundes-Angestelltentarifvertrages
vom 5. Oktober 2000

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
vertreten durch den Vorstand,

einerseits

und *

andererseits

wird Folgendes vereinbart:

§ 1
Änderung des BAT

§ 2 des Bundes-Angestelltentarifvertrages vom 23. Februar 1961, zuletzt geändert durch den 74. Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Angestelltentarifvertrages vom 5. Mai 1998, wird wie folgt geändert:

1.
Der bisherige Text wird Absatz 1.

2.
In dem neuen Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort "gilt" die Worte " , soweit die Angestellten nicht unter den Geltungsbereich eines ersetzenden Tarifvertrages nach Absatz 2 fallen," eingefügt.

3.
Dem neuen Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:

"(2) Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) ersetzt den BAT."

§ 2
In-Kraft-Treten

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

_______________________

*)Gleichlautende Tarifverträge sind abgeschlossen worden mit

a) der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr - Hauptvorstand -, diese zugleich handelnd für die
- Gewerkschaft der Polizei,
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
gemeinsam mit der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft - Bundesvorstand -, diese zugleich handelnd für den Marburger Bund,

b) mit der DBB Tarifunion, diese zugleich handelnd für
- den Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verband,
- die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen,

MBl. NRW. 2001 S. 536