Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 81 vom 19.12.2001 Seite 1569 bis 1580
Richtlinien über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung und Fortbildung
I.
20322
Richtlinien
über die Vergütung von Nebentätigkeiten
bei der Ausbildung und Fortbildung
RdErl. d. Finanzministeriums - B 2202 – 1.4 - IV A 3 –
v. 22.11.2001
Der Gem.RdErl. d. Finanzministeriums und d. Innenministeriums v. 22.12.1965 (SMBl. NRW. 20322) wird wie folgt geändert:
1.
Nummer 2.1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Diese beträgt je Unterrichtsstunde (45 Minuten) für Unterrichtende, deren Eingangsamt zu einer Laufbahn
1. des höheren Dienstes gehört |
21,75 Euro |
|
2. des gehobenen Dienstes gehört |
15,75 Euro |
|
3. des mittleren Dienstes gehört |
10,-- Euro |
2.
Nummer 3.1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Diese beträgt je Unterrichtsstunde (45 Minuten) für Unterrichtende, deren Eingangsamt zu einer Laufbahn
1. des höheren Dienstes gehört |
21,75 Euro |
2. einer anderen Laufbahngruppe gehört |
16,50 Euro |
3.
In Nummer 3.21 wird der Betrag "64 DM" durch den Betrag "33 Euro" ersetzt.
II
Abschnitt I tritt am 1.1.2002 in Kraft; er gilt für Unterrichtstätigkeiten und für Vortragstätigkeiten, die nach dem 31.12.2001 ausgeübt werden.
MBl. NRW. 2001 S. 1570