Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 81 vom 19.12.2001 Seite 1569 bis 1580

 

Richtlinien über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung und Fortbildung

I.

20322

Richtlinien
über die Vergütung von Nebentätigkeiten
bei der Ausbildung und Fortbildung

RdErl. d. Finanzministeriums - B 2202 – 1.4 - IV A 3 –
v. 22.11.2001

Der Gem.RdErl. d. Finanzministeriums und d. Innenministeriums v. 22.12.1965 (SMBl. NRW. 20322) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 2.1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Diese beträgt je Unterrichtsstunde (45 Minuten) für Unterrichtende, deren Eingangsamt zu einer Laufbahn

1. des höheren Dienstes gehört

21,75 Euro

2. des gehobenen Dienstes gehört

15,75 Euro

3. des mittleren Dienstes gehört

10,-- Euro

2.
Nummer 3.1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Diese beträgt je Unterrichtsstunde (45 Minuten) für Unterrichtende, deren Eingangsamt zu einer Laufbahn

1. des höheren Dienstes gehört

21,75 Euro

2. einer anderen Laufbahngruppe gehört

16,50 Euro

3.
In Nummer 3.21 wird der Betrag "64 DM" durch den Betrag "33 Euro" ersetzt.

II

Abschnitt I tritt am 1.1.2002 in Kraft; er gilt für Unterrichtstätigkeiten und für Vortragstätigkeiten, die nach dem 31.12.2001 ausgeübt werden.

MBl. NRW. 2001 S. 1570