Aufgabenbeschreibung
des Präsidiums der Wasserschutzpolizei
1.Der ZKB obliegt die schifffahrtsbezogene
Kriminalitätsvorbeugung und Verkehrssicherheitsberatung.
2.Das Präsidium der Wasserschutzpolizei ist bundesweite
Zentralfahndungsstelle der Wasserschutzpolizeien.
3.Das Präsidium der Wasserschutzpolizei führt das
Verzeichnis der Kleinfahrzeuge zur Durchführung schifffahrts- und
hafenpolizeilicher Vollzugsaufgaben gemäß § 12 Abs. 5 des
Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom
5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026).
- MBl.
NRW. 2002 S. 1330
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