Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 43 vom 29.10.2003 Seite 1149 bis 1166

 

Richtlinien über die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Vorschussrichtlinien – VR) RdErl. d. Finanzministeriums v. 24.9.2003 B 3140 – 0.1 – IV A 4

203204

Richtlinien
über die Gewährung von Vorschüssen
in besonderen Fällen
(Vorschussrichtlinien – VR)

RdErl. d. Finanzministeriums v. 24.9.2003
B 3140 – 0.1 – IV A 4

I.

Nummer 5 meines RdErl. v. 2.6.1976 (SMBl. NRW. 203204) erhält folgende Fassung:

Nr. 5
Zuständigkeit

Über Anträge auf Gewährung eines Vorschusses entscheiden die Dienstvorgesetzten; über Anträge von Lehrkräften der Schulen, die der Schulaufsicht des Schulamtes unterliegen, entscheiden die Schulämter. Die Anträge, für die das beigefügte Formblatt zu verwenden ist, sind vertraulich zu behandeln.

II.

Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1.7.2003 in Kraft.

Im Einvernehmen mit dem Innenministerium.

- MBl. NRW. 2003 S. 1150