Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 7 vom 17.2.2003 Seite 177 bis 198

 

Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2001 und Entlastung des Verbandsvorstehers

II.

Abnahme der Jahresrechnung
des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2001
und Entlastung des Verbandsvorstehers

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat in der Sitzung am 04. Dezember 2002 die Abnahme der Jahresrechnung 2001 beschlossen und dem Verbandsvorsteher für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung erteilt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 94 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit öffentlich bekannt gemacht.

Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen, Rathaus, Ribbeckstraße 15, Raum 15.25, eingesehen werden.

Essen, den Januar 2003

Hubert   G l e i x n e r

Geschäftsführer

- MBl. NRW. 2003 S. 197