Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 10 vom 20.3.2003 Seite 245 bis 276

 

Richtlinien für das Beschaffungswesen im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (BeschaffRL – IM NRW) Rd.Erl. d. Innenministeriums v. 21.02.2003 - 53.33.10 (53.24.5.6)

1
Allgemeines

Diese Richtlinien regeln:

-          die zentrale Beschaffung,

-          die regional konzentrierte Beschaffung und

-          Dauerschuldverhältnisse.

im Geschäftsbereich des Innenministeriums NRW auf der Grundlage des Runderlasses des Finanzministers, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien vom 26.11.1998 H 4090 – 1 – IV A 3, in geänderter Fassung vom 10.02.2000 (SMBl. NW. 20021) – Vergabehandbuch für die Vergabe von Leistungen nach der VOL - (VHB-VOL).

2
Zentrale Beschaffung

Im Geschäftsbereich des Innenministeriums NRW sind Beschaffungen innerhalb jeder Dienststelle von einer zentralen Vergabestelle, die innerhalb der Dienststelle organisatorisch von der bedarfsanmeldenden Stelle und der titelverwaltenden Stelle zu trennen ist, durchzuführen.

3
Regional konzentrierte Beschaffung bei den Bezirksregierungen

3.1
Zuständigkeiten

3.1.1
Der regional konzentrierten Beschaffung unterliegen alle der Dienst- oder Fachaufsicht der Bezirksregierungen unterstehenden Dienststellen des Landes.

Den Landesoberbehörden und den Einrichtungen aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums bleibt es unbenommen, sich an der regional konzentrierten Beschaffung der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung zu beteiligen. Entsprechendes gilt für andere Dienststellen und Einrichtungen des Landes, soweit sie nicht von den eigenständigen Beschaffungsregelungen anderer Ressorts erfasst werden.

3.1.2
Örtlich zuständig für die regional konzentrierte Beschaffung sind die Bezirksregierungen für die in ihrem Bezirk ansässigen Dienststellen.

3.2
Art und Umfang

3.2.1
Die Bezirksregierungen führen im Rahmen der regional konzentrierten Beschaffung für die nachstehenden Warengruppen Beschaffungen durch:

- Bürogeräte, einschließlich Kopiersysteme,

- Büromaterial,

- Büromöbel,

- Verbrauchsmaterial, einschließlich Kfz-Zubehör,

- Informationstechnik.

3.2.2
Zur Orientierung der Bedarfsstellen erstellen die  Bezirksregierungen zu den vorstehend genannten Warengruppen spezifische Beschaffungskataloge, die in das Intranet des Landes NRW eingestellt werden. Das Nähere regeln die Vorschriften über das Internetportal des Landes NRW.

3.2.3
Die Pflege obliegt der jeweils zuständigen Bezirksregierung.

Nicht im Beschaffungskatalog aufgeführte Artikel beschaffen die Dienststellen selbst.

3.2.4
Von der regional konzentrierten Beschaffung sind die im Artikelbestellkatalog der Zentralen Polizeitechnischen Dienste NRW genannten, sowie alle sonstigen polizeispezifischen Artikel ausgenommen.

3.3
Verfahren

3.3.1
Die Feststellung des Bedarfs, die Abnahme und Bezahlung der bestellten Ware sowie die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel obliegt der Dienststelle, die den jeweiligen Bedarf anmeldet.

3.3.2
Die Bezirksregierungen regeln die Abfrage und Bündelung ihres Bedarfs sowie des Bedarfs der nachgeordneten Dienststellen in eigener Zuständigkeit. Sie führen die Vergabeverfahren eigenverantwortlich durch und legen die Art des jeweiligen Vertragsverhältnisses fest.

3.3.3
Kleinstbeschaffungen bis zu einer Wertgrenze von 500,- € sind von der regional konzentrierten  Beschaffung ausgenommen. Darüber hinaus können die Bezirksregierungen in begründeten Einzelfällen (z. B. dringende Ersatzbeschaffungen) Ausnahmen von der regional konzentrierten Beschaffung zulassen.

4
Dauerschuldverhältnisse

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung soll, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist, der Bedarf an Leistungen durch den Abschluss von Dauerschuldverhältnissen gedeckt werden.

Der Abschluss eines solchen Vertrages ist in das Internetportal „Öffentliches Auftragswesen NRW“ einzustellen.

5
IT - Angebote zum Beschaffungswesen NRW

1.    Das Land NRW verfügt über ein Internetportal zum öffentlichen Auftragswesen, das sich in einen frei zugänglichen und einen internen, nur für Landesdienststellen zugänglichen, passwortgeschützten Bereich gliedert. Dort werden unter anderem die unter Ziff. 3.2.2 dieses Erlasses erwähnten Beschaffungskataloge der Bezirksregierungen sowie sämtliche im Land bestehenden Dauerschuldverhältnisse eingestellt.

6
Schlussbestimmungen

Meinen Rd.Erl. v. 06.07.1989 – V B 4 –33.501 hebe ich hiermit auf.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder, dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung, dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie, dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport, dem Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung und dem Finanzministerium.

- MBl. NRW. 2003 S. 246