Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 13 vom 9.4.2003 Seite 325 bis 348

 

Dienstjubiläum der Beamtinnen und Beamten des Landes RdErl. d. Innenministeriums 17.03.2003 - 24-1.34.02-0/03 -

203031

Dienstjubiläum
der Beamtinnen und Beamten des Landes

RdErl. d. Innenministeriums 17.03.2003
- 24-1.34.02-0/03 -

Der RdErl. d. Innenministeriums v. 9.3.1998 (SMBl. NRW. 203031) wird im Einvernehmen mit den übrigen Ministerien wie folgt geändert:

Nummer 2 erhält folgende Fassung:

„2. Für Beamtinnen und Beamte, die am 31. Dezember 1997 in einem Beamtenverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen gestanden haben, liegt eine Dienstzeitberechnung nach bisherigem Recht vor oder ist aus gegebenem Anlass erstellt worden. Hier bleibt es bei dem errechneten Tag des Dienstjubiläums, sofern nach dem 31. Dezember 1997 keine Änderungen im Dienstverhältnis (u.a. Beurlaubung) auftreten. Anderenfalls soll die Jubiläumszeit ab dem Zeitpunkt der Änderung in Anlehnung an die tarifrechtlichen Vorschriften berechnet werden.

Für Beamtinnen und Beamte, die nach dem 31. Dezember 1997 in den Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten sind, ist die Jubiläumsdienstzeit in Anlehnung an die tarifrechtlichen Vorschriften zu berechnen.“

- MBl. NRW. 2003 S. 326