Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 25 vom 2.7.2003 Seite 579 bis 616

 

Ausfertigung der Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für das Haushaltsjahr 2003 Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe v. 4.03.2003

II.

Ausfertigung der
Festsetzung
des Verwaltungskostenbeitrages
für das Haushaltsjahr 2003

Bek. d. Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe v. 4.03.2003

Die Vertreterversammlung der KZVWL hat in ihrer Sitzung am 7.12.2002 beschlossen:

„Der Verwaltungskostenbeitrag für das Haushaltsjahr 2003 (Quartale IV/2002 bis III/2003 beträgt:

A) Für abrechnende Mitglieder:

1
0,9 % (IV/02 bis III/03) der über die KZVWL abgerechneten Leistungen einschließlich Material- und Laboratoriumskosten und

2
Festbetrag von EUR 153,39 je Quartal und je Zahnarzt (zugelassene Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden, Vertragszahnärzte der Ersatzkassen, ermächtigte Zahnärzte und Kieferorthopäden),

3
Belegabrechner

a)        Bei den Quartalsabrechnungsarten (KCH und Kfo) eine Kostenpauschale von EUR 0,26 pro Fall.

b)    Für Belegabrechner der Abrechnungsart ZE wird eine Kostenpauschale von EUR 1,03 pro Fall erhoben.

B) Für außerordentliche nichtabrechnende Mitglieder EUR 12,28 pro Quartal.“

Münster, den 4.03.2003

Dr. Dietmar   G o r s k i

Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Konrad   K o c h

Vorsitzender der Vertreterversammlung

- MBl. NRW. 2003 S. 611