Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 28 vom 16.7.2003 Seite 677 bis 694

 

Auflagen der Justizbehörden in Strafverfahren und im Gnadenverfahren; hier: Verpflichtung zur regelmäßigen Meldung bei der Polizei RdErl. d. Innenministeriums v. 24.6.2003 - IV A 2 - 293l

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Auflagen der Justizbehörden in Strafverfahren
und im Gnadenverfahren;
hier: Verpflichtung zur regelmäßigen Meldung
bei der Polizei

RdErl. d. Innenministeriums v. 24.6.2003 - IV A 2 - 293l

In der Anlage gebe ich die Rundverfügung des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen v. 21. 11. 2000 (4300 — III A. 22) bekannt.

Ich bitte sicherzustellen, dass bei Nichteinhaltung einer Auflage die Justizbehörde, die sie angeordnet hat, unverzüglich unter Angabe der Geschäftsnummer unterrichtet wird.

Der RdErl. vom 07.09.1965 - IV A 2- 2931 – wird aufgehoben.

Anlage

- MBl. NRW. 2003 S. 678