Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 3 vom 21.1.2003 Seite 57 bis 84

 

Einführung einer bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in Nordrhein-Westfalen

2160

Einführung einer bundeseinheitlichen
Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card
in Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 19.12.2002 – IV 1 – 1207.14

Der RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 16.12.1999 (SMBl. NRW.2160), wird wie folgt geändert:

1
In Nummer 3.2 wird das Wort „persönlich“ gestrichen.

2
In Nummer 3.4 werden in Satz 1 die Wörter „in der Regel über den Träger“ durch die Wörter „über die örtlichen Jugendämter“ ersetzt.

3
In Nummer 3.5 erhält Satz 1 folgende neue Fassung:

„Antragsformulare stehen als elektronische Antragsmaske zum Download im Internet unter www.dbjr.de oder unter www.juleica.de zur Verfügung.“

4
Dieser Runderlass tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

- MBl. NRW. 2003 S. 60