Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 28 vom 9.8.2004 Seite 677 bis 724

 

Neubildung des Landesjugendhilfeausschusses Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 23.7.2004

Neubildung des Landesjugendhilfeausschusses

Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 23.7.2004

Der Landesjugendhilfeausschuss wird nach der Kommunalwahl 2004 neu konstituiert. Die im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe – Landesjugendamt – wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden auf ihr Vorschlagsrecht gem. § 71 Abs. 4 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) vom 26.6.1990, Bundesgesetzblatt I Seite 1163 in der Neufassung vom 8.12.1998, Bundesgesetzblatt I Seite 3546 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 12.12.1990 – GV. NRW. S. 664 –zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29.4.2003, GV. NRW. S. 254 und § 3 Abs. 3 der Satzung für das Landesjugendamt Westfalen-Lippe vom 7.11.1991 (GV. NRW. S. 434) hingewiesen.

Sie haben mindestens 16 Frauen und Männer als stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter/innen vorzuschlagen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben.

Aus diesen Vorschlägen ernennt die oberste Landesjugendbehörde acht stimmberechtigte Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen für die Wahlzeit der Landschaftsversammlung nach Einholung einer Stellungnahme des Landschaftsausschusses. Bei der Ernennung sind die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe angemessen zu berücksichtigen.

Gem. § 11 Abs. 4 AG KJHG finden die §§ 12 und 13 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.6.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509) – zuletzt geändert durch Artikel 3 d. Gesetzes v. 16.12.2003 (GV. NRW.S. 766) - entsprechend Anwendung.

Ihre Vorschläge richten Sie bitte bis zum 18.10.2004 an den

            Landschaftsverband Westfalen-Lippe

            - Landesjugendamt –

            Herrn Gleis

            Warendorfer Str. 25

            48145 Münster

- MBl. NRW. 2004 S. 721