Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 3 vom 20.1.2004 Seite 69 bis 80
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen in den ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft bestimmten Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Innministeriums v. 12.12.2003
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur sozialen Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen
in den ausschließlich für den Vollzug
von Abschiebungshaft
bestimmten Einrichtungen des Landes
Nordrhein-Westfalen
RdErl. des Innministeriums v.
12.12.2003
Mein RdErl. v. 19.12.2001 (MBl. NRW. 2002 S. 106) wird wie folgt geändert:
Hiermit verlängere ich die Geltungsdauer der o.a. Richtlinien um zunächst drei Jahre.
Ziffer 8 der Richtlinien erhält somit folgende Fassung:
„In-Kraft-Treten
Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2002 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2006.“
- MBl. NRW. 2004 S. 76