Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 3 vom 20.1.2004 Seite 69 bis 80

 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen  in den ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft  bestimmten Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Innministeriums v. 12.12.2003

26

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur sozialen Betreuung von ausländischen Staatsangehörigen
 in den ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft
 bestimmten Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. des Innministeriums v. 12.12.2003

Mein RdErl. v. 19.12.2001 (MBl. NRW. 2002 S. 106) wird wie folgt geändert:

Hiermit verlängere ich die Geltungsdauer der o.a. Richtlinien um zunächst drei Jahre.

Ziffer 8 der Richtlinien erhält somit folgende Fassung:

In-Kraft-Treten

  Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2002 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2006.“

- MBl. NRW. 2004 S. 76