Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 37 vom 23.8.2005 Seite 915 bis 934
Jahresabschlüsse 2002 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland vom 4.8.2005
Jahresabschlüsse 2002
der Rheinischen Heilpädagogischen Heime
und der Krankenhauszentralwäschereien
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
vom 4.8.2005
Verwendung der Bilanzgewinne bzw. des Jahresüberschusses der Rheinischen
Heilpädagogischen Heime
HPH Bedburg-Hau
Der Bilanzgewinn in Höhe von 7.120,00 Euro wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
HPH Bonn
Der Jahresüberschuss in Höhe von 39,00 Euro wird dem
Gewinnvortrag des Jahres 2001 in Höhe von 167.442,45 Euro zugeschlagen. Der
daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 167.481,45 Euro wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
HPH Düren
Der Jahresüberschuss in Höhe von 25.641,05 Euro wird dem
Gewinnvortrag des Jahres 2001 in Höhe von 18.786,58 Euro zugeschlagen. Der
daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 44.427,63 Euro wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
HPH Langenfeld
Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.673,02 Euro wird dem
Gewinnvortrag des Jahres 2001 in Höhe von 26.279,76 Euro zugeschlagen. Der
daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 32.952,78 Euro wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
HPH Viersen
Der Bilanzgewinn in Höhe von 46.187,30 Euro wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
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Vortrag des Bilanzgewinnes der Krankenhauszentralwäschereien des LVR
Der Bilanzgewinn der Krankenhauszentralwäschereien zum
31.12.2002 in Höhe von 4.269,01 € wird auf das Wirtschaftsjahr 2003 vorgetragen.
Bestätigungsvermerk
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Köln
hat am 25. Juni 2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bedburg-Hau für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Die Gliederung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagennachweis erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der
Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Heimes
und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Nordrhein-Westfalen
R o s e n o w
Bestätigungsvermerk
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Köln
hat am 25. Juni 2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bonn, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Die Gliederung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagennachweis erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Nordrhein-Westfalen
R o s e n o w
Bestätigungsvermerk
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Köln
hat am 30. Juni 2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Düren, Düren, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Die Gliederung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagennachweis erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Nordrhein-Westfalen
R o s e n o w
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Langenfeld
Bestätigungsvermerk
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Köln
hat am 8. Juli 2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Langenfeld für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Nordrhein-Westfalen
R o s e n o w
Rheinisches Heilpädagogisches Heim Viersen
Bestätigungsvermerk
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Köln
hat am 9. Juli 2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Viersen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Nordrhein-Westfalen
R o s e n o w
Krankenhauszentralwäschereien
des Landschaftsverbandes Rheinland
Bestätigungsvermerk
„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Krankenhauszentralwäschereien sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und
Ertragslage der Krankenhauszentralwäschereien. Der Lagebericht gibt insgesamt
eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Krankenhauszentralwäschereien und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Nordrhein-Westfalen
R o t h e r m e l
des Landschaftsverbandes Rheinland