Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 16 vom 24.5.2006 Seite 287 bis 304
Jahresabschlüsse 2004 des Westf. Jugendhilfezentrums in Marl, des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des Westf. Jugendheimes Tecklenburg Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 10. 4. 2006 - 50 58 00 -
Jahresabschlüsse 2004
des Westf. Jugendhilfezentrums in Marl,
des Westf. Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und
des Westf. Jugendheimes Tecklenburg
Bek. d.
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 10. 4. 2006
- 50 58 00 -
Die 12.
Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat in ihrer 4.
Tagung am 09. März 2006 die Jahresabschlüsse 2004 des Westf.
Jugendhilfezentrums in Marl, des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm und des
Westf. Jugendheimes Tecklenburg entsprechend den Bilanzen zum 31. Dezember 2004
und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2004 festgestellt.
Die
Landschaftsversammlung hat beschlossen:
1
Der Jahresüberschuss 2004 des WJHZ in Marl von 199.182,44 Euro wird in Höhe von
- 23.168,40
Euro einer freien Rücklage zugeführt,
- 176.014,04
Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.
2
Der Jahresüberschuss 2004 des Westf. Heilpäd. Kinderheimes Hamm von 137.745,54
Euro wird in Höhe von
- 18.763,46 Euro einer freien Rücklage
zugeführt,
- 118.982,08 Euro als
Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.
3
Der Jahresüberschuss 2004 des Westf. Jugendheimes Tecklenburg von 171.685,89
Euro wird in Höhe von
- 25.755,11
Euro einer freien Rücklage zugeführt,
- 145.930,78
Euro als Betriebsmittelrücklage den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt.
Die
Jahresabschlüsse sind von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW mit folgendem
Ergebnis geprüft worden.
Westf.
Jugendhilfezentrum in Marl
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Münster hat am 30.06.2005
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25
Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westfälischen
Jugendhilfezentrums, Marl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter des Jugendhilfezentrums. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Jugendhilfezentrums sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendhilfezentrums. Der
Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Jugendhilfezentrums und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
dar.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Westf. Heilpädagogisches Kinderheim Hamm
Abschließender
Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Münster hat am 01.04.2005
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25
Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westfälischen
Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm, Hamm, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des
Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Westfälischen
Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm, Hamm. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Kinderheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten
Stichproben beurteilt.
Die Prüfung
umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kinderheimes. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kinderheimes und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Westf. Jugendheim
Tecklenburg
Abschließender
Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Curacon GmbH, Münster hat am 06.07.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den entsprechend § 25
Eigenbetriebsverordnung erstellten Lagebericht des Westfälischen Jugendheimes
Tecklenburg, Tecklenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Satzung nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
der gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter des Jugendheimes. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Jugendheimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jugendheimes. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Jugendheimes und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die
Jahresabschlüsse und die Lageberichte können während der Dienststunden beim
Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Landesjugendamt und Westf. Schulen - in
Münster, Warendorfer Str. 25, Zimmer 320, eingesehen werden.
Wolfgang S c h ä f
e r
- MBl. NRW. 2006 S. 302