Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 34 vom 12.12.2006 Seite 739 bis 758

 

Abgabe von Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Polizeibehörden an die nach der Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes vom 14.6.1994 (ZustVO ArbtG) zuständigen Behörden RdErl. d. Innenministeriums v. 15.11.2006 - 44 - 57.04.08 - 3

2051

Abgabe von Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Polizeibehörden
an die nach der Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten
auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes
vom 14.6.1994 (ZustVO ArbtG) zuständigen Behörden

RdErl. d. Innenministeriums v. 15.11.2006 - 44 - 57.04.08 - 3

Der RdErl. v. 17.3.1997 (SMBl. NRW. 2051) wird wie folgt geändert:

1.
Der RdErl. erhält das Aktenzeichen 44 - 57.04.08 - 3.

2.
Nummer 1 erhält folgenden Text:
Polizeibehörden haben Anzeigen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Fahrpersonalgesetz (FPersG) i.d.F. der Bek. vom 19.2.1987, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 3.5.2005 (BGBl. I S. 1221, 1222) an die nach der Anlage zur ZustVO ArbtG zuständigen Behörden wie folgt abzugeben. Auf die Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen nach dem Fahrpersonalgesetz, Gem. RdErl. des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie, des Innenministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr v. 16.1.2002 (SMBl. NRW. 805) wird hingewiesen:

3.
In Nummer 2 werden die Wörter "Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die §§ 7 bis 7c Fahrpersonalgesetz" durch die Wörter "Anzeigen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Fahrpersonalgesetz" ersetzt.

- MBl. NRW. 2006 S. 757