Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 36 vom 19.12.2006 Seite 779 bis 814

 

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Sicherung des Zugangs von sozial benachteiligten Familien und Kindern zu Angeboten anerkannter Einrichtungen der Familienbildung RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v.10.11.2006 - 222 - 6703.10.1 -

21630

Richtlinien
über die Gewährung von Zuschüssen
zur Sicherung des Zugangs
von sozial benachteiligten Familien und Kindern
zu Angeboten anerkannter Einrichtungen
der Familienbildung

RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration
v.10.11.2006 - 222 - 6703.10.1 -

Der Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 26.11.2001 (SMBl. NRW. 21630) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer 2 dritter Spiegelstrich meines Runderlasses wird wie folgt neu gefasst:

"- Kinderbetreuung bei Tagesveranstaltungen (betreute Unterrichtsstunden)."

2.
Ziffer 4.1. vierter Spiegelstrich meines Runderlasses wird wie folgt neu gefasst:

"Menschen mit Zuwanderungshintergrund und Aussiedler";

3.
Ziffer 4.1. fünfter Spiegelstrich meines Runderlasses wird wie folgt neu gefasst:

"Familien, in denen Menschen mit Behinderungen und Suchtkrankheiten leben;"

4.
Ziffer 4.1. sechster Spiegelstrich meines Runderlasses wird wie folgt neu gefasst:

"vom Strafvollzug betroffene Familien."

5.
Ziffer 4.3 Satz 1 (Überschrift) meines Runderlasses wird wie folgt neu gefasst:

"Förderung von Kinderbetreuung bei Tagesveranstaltungen (betreute Unterrichtsstunden)"

6.
Ziffer 5.4.1. erster Spiegelstrich meines Runderlasses wird wie folgt neu gefasst:

"bei nach WbG geförderten Teilnehmertagen je erwachsene/n Teilnehmer/in zusätzlich 6 € je Tag;"

7.
Ziffer 5.4.3 Satz 1 (Überschrift) meines Runderlasses wird wie folgt neu gefasst:

"Förderung von Kinderbetreuung bei Tagesveranstaltungen (geförderte Unterrichtsstunden)"

8.
Ziffer 9 meines Runderlasses wird wie folgt neu gefasst:

"In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 1.1.2002 in Kraft und gelten zunächst bis zum 31.12.2011."

- MBl. NRW. 2006 S. 786