Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 6 vom 15.2.2006 Seite 71 bis 114

 

Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO RdErl. d. Finanzministeriums v. 26.1.2006 - I C 2 - 0013 - 3.1 / I C 2 - 0014 - 2.1 -

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Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik
des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS)
Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO

RdErl. d. Finanzministeriums v. 26.1.2006
- I C 2 - 0013 - 3.1 / I C 2 - 0014 - 2.1 -

Die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) vom 27.6.2003 (MBl. NRW. S. 696) werden nach Beteiligung der zuständigen Ministerien und nach Anhörung des Landesrechnungshofs wie folgt geändert:

1
Die Allgemeinen Hinweise zum Gruppierungsplan und Funktionenplan (AH-GF) werden wie folgt geändert:

1.1
In Nr. 2.3 (Gruppen) werden in der Zweckbestimmung der Gruppe 421 nach dem Wort „Minister“ ein Komma eingefügt und die Wörter „der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und der Parlamentarischen Staatssekretäre für besondere Regierungsaufgaben“ angefügt.

1.2
In Nr. 2.4 (Titel) wird Satz 5 gestrichen. Satz 6 erhält folgende Fassung: „Zur Unterscheidung der Titel ist die vierte und die fünfte Stelle durch die Ziffern 00 sowie 10 bis 59 zu belegen.“

1.3
In Nr. 2.5 (Festtitel)

1.3.1
wird bei den Einnahmen in der Zweckbestimmung des Festtitels 235 01 das Wort „Bundesanstalt“ durch das Wort „Bundesagentur“ ersetzt,

1.3.2
werden bei den Ausgaben in der Zweckbestimmung des Festtitels 421 01 nach dem Wort „Minister“ ein Komma und die Wörter „der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und der Parlamentarischen Staatssekretäre für besondere Regierungsaufgaben“ eingefügt,

1.3.3
wird bei den Ausgaben ein neuer Festtitel „546 05“ mit der Zweckbestimmung
„Entgelte an die NRW.BANK für die finanzielle Abwicklung bzw. Durchführung von Förderprogrammen“ aufgenommen.

1.4
In Nr. 2.9.1 (Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs) wird im dritten Spiegelstrich das Wort „Bundesanstalt“ durch das Wort „Bundesagentur“ ersetzt.

2
Der Gruppierungsplan (GPl) wird wie folgt geändert:

2.1
Die Abschnitts-Überschrift wird wie folgt gefasst: „II. Gruppierungsplan (GPl)“.

2.2
In den Zweckbestimmungen der Gruppen 156, 176, 216, 226, 235, 236, 322, 336, 572, 592, 616, 626, 636, 856 und 886 wird das Wort „Bundesanstalt“ jeweils durch das Wort „Bundesagentur“ ersetzt.

2.3
In der Zweckbestimmung der Gruppe 421 werden nach dem Wort „Minister“ ein Komma eingefügt und die Wörter „der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und der Parlamentarischen Staatssekretäre für besondere Regierungsaufgaben“ angefügt.

2.4
In der Zweckbestimmung der Gruppe 431 werden nach dem Wort „Minister“ ein Komma und die Wörter „der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und der Parlamentarischen Staatssekretäre für besondere Regierungsaufgaben“ eingefügt.

2.5
In der Zweckbestimmung der Gruppe 687 wird der Klammerhinweis wie folgt gefasst: „(soweit nicht Gruppe 688)“.

3
Die Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan werden wie folgt geändert:

3.1
Die Abschnitts-Überschrift wird wie folgt gefasst: „III. Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan (ZR-GPl)“.

3.2
In den Zweckbestimmungen und in den ausführlichen Zuordnungshinweisen, soweit dort enthalten, der Gruppen 156, 176, 216, 226, 235, 236, 322, 336, 572, 592, 616, 626, 636, 856 und 886 sowie in der Zweckbestimmung des Festtitels 235 01 wird das Wort „Bundesanstalt“ jeweils durch das Wort „Bundesagentur“ ersetzt.

3.3
In der Zweckbestimmung der Gruppe 421 sowie des Festtitels 421 01 werden nach dem Wort „Minister“ ein Komma eingefügt und die Wörter „der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und der Parlamentarischen Staatssekretäre für besondere Regierungsaufgaben“ ein- bzw. angefügt.

3.4
In der Zweckbestimmung der Gruppe 431 werden nach dem Wort „Minister“ ein Komma und die Wörter „der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und der Parlamentarischen Staatssekretäre für besondere Regierungsaufgaben“ eingefügt.

3.5
In der Gruppe 546 - Sonstige Verwaltungsausgaben (soweit nicht Gruppen 531-545) - wird ein neuer Festtitel 546 05 mit der Zweckbestimmung
„Entgelte an die NRW.BANK für die finanzielle Abwicklung bzw. Durchführung von Förderprogrammen“ aufgenommen.

3.6
In den Zuordnungshinweisen zu Gruppe 682 wird das Wort „Schwerbehinderter“ durch die Wörter „schwerbehinderter Menschen“ ersetzt.

3.7
In der Zweckbestimmung der Gruppe 687 werden im Klammerhinweis die Wörter „(… an die EU)“ ersetzt durch die Wörter „(… Gruppe 688)“.

4
Der Funktionenplan wird wie folgt geändert:

4.1
Die Abschnitts-Überschrift wird wie folgt gefasst: „IV. Funktionenplan (FPl)“.

4.2
Bei der Funktion 251 werden die Wörter „Arbeitslosenhilfe (nur Bund)“ durch die Wörter „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt.

5
Die Zuordnungsrichtlinien zum Funktionenplan werden wie folgt geändert:

5.1
Die Abschnitts-Überschrift wird wie folgt gefasst: „V. Zuordnungsrichtlinien zum Funktionenplan (ZR-FPl)“.

5.2
Bei der Funktion 225 wird das Wort „Bundesanstalt“ durch das Wort „Bundesagentur“ ersetzt.

5.3
Bei der Funktion 251 werden die Wörter „Arbeitslosenhilfe (nur Bund)“ durch die Wörter „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt.

5.4
Bei der Oberfunktion 29 wird im zweiten Spiegelstrich das Wort „Schwerbehinderter“ ersetzt durch die Wörter „schwerbehinderter Menschen“.

6
In-Kraft-Treten

Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2006 S. 110