Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 6 vom 15.2.2006 Seite 71 bis 114

 

Jahresrechnung 2004 Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 3.1.2006

Jahresrechnung 2004

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 3.1.2006

Die Landschaftsversammlung hat am 20.12.2005 folgenden Beschluss gefasst:

„1
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 wird zur Kenntnis genommen.

Die Jahresrechnung 2004 schließt wie folgt ab:

Soll-Einnahmen insgesamt                                 3.289.448.396,41 

Soll-Ausgaben    insgesamt                                 3.289.448.396,41 

In den bereinigten Soll-Ausgaben ist der Überschuss von 92.463.136,80 € enthalten. Dieser Betrag wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.

2
Gemäß § 7 Abs. 1 Buchstabe e) und § 23 Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit § 94 GO NRW und § 9 NKFEG NRW wird für die Jahresrechnung 2004 die Entlastung erteilt.“

Der vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß § 94 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 23 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 14 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland öffentlich bekannt gemacht.

Die Jahresrechnung 2004 mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme montags bis freitags in der Zeit von 16.2.2006 bis 24.2.2006, jeweils von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Landeshaus Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220, öffentlich aus.

Köln, den 3. Januar 2006

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

M o l s b e r g e r

- MBl. NRW. 2006 S. 111