Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 9 vom 23.3.2007 Seite 157 bis 170

 

Berichtigung der Liste der Technischen Baubestimmungen

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Berichtigung der
Liste der Technischen Baubestimmungen

RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr
v. 9.3.2007; VI A 3 – 408

Die mit RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 8.11.2006, Az. VI A 3 – 408 eingeführte Liste der Technischen Baubestimmungen (MBl. NRW. 2006 S. 582) ist zu berichtigen. Die in Anlage 3.1/10 enthaltene Tabelle 31 sowie die Ziffern 3.13.2.2 und 3.13.2.3 erhalten folgende Fassung:

Zu DIN 4102-22

Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

1     Zu Abschnitt 5.2:

1.2  3.13 erhält folgende Fassung:

       Tabelle 31: Mindestdicke und Mindestachsabstand von Stahlbetonstützen aus Normalbeton (Siehe Anlagen)

       3.13.2.2 Der Ausnutzungsfaktor α1 ist das Verhältnis des Bemessungswertes der vorhandenen Längskraft im Brandfall NEd,A nach DIN 1055-100:2001-03, Abschnitt 8.1 zu dem Bemessungswert der Tragfähigkeit NRd nach DIN 1045-1. Bei planmäßig ausmittiger Beanspruchung ist für die Ermittlung von α1 von einer konstanten Ausmitte auszugehen.

       3.13.2.3 Tabelle 31 gilt für Stützen mit Rechteckquerschnitt und Längen zwischen den Auflagerpunkten bis 6 m und für Stützen mit Kreisquerschnitt und Längen zwischen den Auflagerpunkten bis 5 m."

- MBl. NRW. 2007 S. 166