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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Vertrags über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only- Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 des Grundgesetzes - NOOTS-Staatsvertrag

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Nachdem am 20. Januar 2026 die letzte erforderliche Ratifikationsurkunde für das Erreichen des maßgeblichen Quorums bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, hinterlegt wurde, ist der Vertrag über die Errichtung und den Betrieb des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 des Grundgesetzes – nach seinem § 10 Absatz 1 Satz 2 am 1. Februar 2026 in Kraft getreten.

Düsseldorf, 24. Februar 2026                             

Der Ministerpräsident
 des Landes Nordrhein-Westfalen

Hendrik Wüst MdL

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