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Bekanntmachung des Wildnisentwicklungsgebietes Koellnischer Wald

 

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr – III-5-63.06.12-21

 

Vom 19. März 2026

 

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Hiermit wird nach § 40 Absatz 3 Satz 3 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das zuletzt durch Gesetz vom 11. März 2025 (GV. NRW. S. 288) geändert worden ist, das Wildnisentwicklungsgebiet Koellnischer Wald in Bottrop bekanntgegeben. 

Mit dieser Veröffentlichung ist das Wildnisentwicklungsgebiet gemäß § 40 Abs. 1 Satz 6 Landesnaturschutzgesetz als Naturschutzgebiet im Sinne des § 23 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Gesetz vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, gesetzlich geschützt. Die mit dieser Unterschutzstellung verbundenen Verbote ergeben sich aus § 40 Absatz 2 Landesnaturschutzgesetz.

Die Abgrenzung des neuen Wildnisentwicklungsgebietes ist in der Karte in Anlage 2 dargestellt. Darüber hinaus können die Abgrenzungen der Wildnisentwicklungsgebiete in Nordrhein-Westfalen im Internet eingesehen werden unter: https://wildnis.naturschutzinformationen.nrw.de

 

Anlage 1: Daten des Wildnisentwicklungsgebietes Koellnischer Wald 

Anlage 2: Karte des Wildnisentwicklungsgebietes Koellnischer Wald

 

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