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Veröffentlichung diözesaner Bestimmungen betreffend die Vermögensverwaltung und Vertretung von Kirchengemeinden und (Kirchen-)Gemeindeverbänden

Bekanntmachung 
des Ministerpräsidenten 

Vom 4. Februar 2026

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Gemäß § 11 Absatz 4 der Vereinbarung über die staatliche Mitwirkung bei der Bildung und Veränderung katholischer Kirchengemeinden und (Kirchen-)Gemeindeverbände sowie dem Erlass kirchlicher Vorschriften über deren gesetzliche Vertretung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den (Erz-)Diözesen im Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 644, ber. S. 875) wird die beigefügte diözesane Bestimmung betreffend die Vermögensverwaltung und Vertretung von Kirchengemeinden und (Kirchen-)Gemeindeverbänden veröffentlicht.

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