Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, die Webseiten im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen
zur Umsetzung der

Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. EU L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Service-Portal recht.nrw.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Anlagen, insbesondere Bilder, Grafiken und Tabellen, sind bei einigen Gesetzen nicht barrierefrei gestaltet. Aufgrund der Vielzahl der im Service-Portal recht.nrw.de vorhandenen und ständig wachsenden Anzahl von Dokumenten (über 70.000) wird die Aufgabe der Umstellung der Anlagen auf eine barrierefreie Form kontinuierlich und nur auf lange Sicht umsetzbar sein.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25. November 2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Verbesserungsvorschläge, Mängelanzeigen oder Anfragen zu Informationen über Inhalte, die bislang nicht barrierefrei sind, können Sie der Redaktion der Verkündungsblätter gerne über das Feedback-Formular melden. Alternativ können Sie sich gerne an die Adresse redaktion@im.nrw.de wenden. Im Übrigen steht Ihnen die Redaktion der Verkündungsblätter mit den unter dem Punkt Redaktion genannten Erreichbarkeiten zur Verfügung.

Durchsetzungsverfahren

Das Durchsetzungsverfahren können Sie einleiten, wenn die Antwort der Redaktion der Verkündungsblätter auf Ihre Verbesserungsvorschläge, Mängelanzeigen oder Einholung von Informationen über Inhalte, die bislang nicht barrierefrei sind, nicht zufriedenstellend ist. Sie können sich mit Ihrer Anfrage und der Antwort der Redaktion der Verkündungsblätter an die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen unter der Adresse Kontakt | Beauftragte für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW wenden.

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