Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 1.10.2024

81 - Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Arbeitslosenhilfe und Arbeitsbeschaffung, Schwerbehinderten- und Bergmannsversorgungsrecht
20.12.1983 Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen (Bergmannsversorgungsscheingesetz - BVSG NW)
31.01.1989 Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Schwerbehindertenrecht (ZustVO SGB IX SchwbR)
16.12.2004 Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG- SGB II NRW)
27.06.2006 Gesetz über die Entsendung von Mitgliedern der Personalvertretung in die Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung
15.12.2017 Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) an die örtlichen Fachstellen bei den Kreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen im Rheinland für das Haushaltsjahr 2018 (Ausgleichsabgabesatzung 2018)
19.12.2018 Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die inklusive Bauprojektförderung des Landschaftsverbandes Rheinland
19.12.2018 Satzung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamt Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2019
04.01.2019 Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) an die Kreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen im Rheinland für das Haushaltsjahr 2019 (Ausgleichsabgabesatzung 2019)
09.01.2019 Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Heranziehung der kreisfreien Städte, der Kreise und der großen kreisangehörigen Städte zur Durchführung von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 190 Absatz 2 SGB IX in Verbindung mit § 2 ZustVO SGB IX SchwbR (Heranziehungssatzung)