Historische SGV. NRW.
2 / 3 |
§ 2
Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung sind die Einnahmen des LWL-Integrationsamtes im Haushaltsjahr 2006 aus den Ausgleichsabgabezahlungen der Arbeitgeber gemäß § 77 SGB IX unter Berücksichtigung des Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern für das Jahr 2006 abzüglich der Abführung an den Ausgleichsfonds gemäß § 77 Abs. 6 des SGB IX.
GV. NRW. S. 125, ausgegeben am 13. März 2007. Obsolet durch Zeitablauf. |
|