Historische SGV. NRW.
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§ 27
Anstaltsverpflegung
Zusammensetzung und Nährwert der Anstaltsverpflegung entsprechen den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. und werden ärztlich überwacht. Ernährungsberatung ist Bestandteil der allgemeinen Angebote für Gefangene. Auf ärztliche Anordnung wird besondere Verpflegung gewährt. Den Gefangenen ist zu ermöglichen, Speisevorschriften ihrer Religionsgemeinschaft zu befolgen.