Historische SGV. NRW.
54 / 131 |
§ 53
Weltanschauungsgemeinschaften
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 51 und 52 entsprechend.
Achter Abschnitt
Sport, Gestaltung der freien Zeit, Mitverantwortung der Gefangenen
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§ 53
Weltanschauungsgemeinschaften
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 51 und 52 entsprechend.
Achter Abschnitt
Sport, Gestaltung der freien Zeit, Mitverantwortung der Gefangenen