Historische SGV. NRW.
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§ 14
Inkrafttreten; Außerkrafttreten; Berichtspflicht
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das für Schulen zuständige Ministerium berichtet über die Zweckmäßigkeit und die Notwendigkeit des Fortbestehens der Regelung spätestens zum 31. Dezember 2013 im Rahmen der Berichterstattung zur Wirksamkeit des Lehrerausbildungsgesetzes.
(2) Die Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung – LPO) vom 27. März 2003 (GV. NRW. S. 182) tritt zum 30. September 2011 außer Kraft. Sie gilt im Rahmen der Übergangsregelungen in § 20 Absatz 1 bis Absatz 4 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) auslaufend fort.
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
GV. NRW. S. 344, in Kraft getreten am 1. Juli 2009. |