Historische SGV. NRW.
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§ 7
Verordnungsermächtigung
Das für Wirtschaft zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Innenministerium zur effizienten und zweckmäßigen Aufgabenwahrnehmung Mindestanforderungen zur Ausgestaltung des Informationsportals, zur Beteiligung der Kammern und zur Qualitätssicherung der Einheitlichen Ansprechpartner durch Rechtsverordnung zu regeln.
GV. NRW. S. 748, in Kraft getreten am 28. Dezember
2009. |