Historische SGV. NRW.
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§ 13
Inkrafttreten, Berichtspflicht
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für die Laufbahnen Beamten im Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 1997 (GV. NRW. S. 216), tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
(2) Das Innenministerium überprüft bis zum 31. Dezember 2015 die Auswirkungen dieser Verordnung und unterrichtet die Landesregierung.
Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen
GV. NRW. 2010 S. 285 |