Historische SGV. NRW.
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§ 13
Verfahren
Zum Zwecke der Erhebung der Elternbeiträge nach dieser Satzung teilen die jeweils eingesetzten Träger der OGS dem Landschaftsverband Rheinland als Schulträger die Namen und Anschriften der Eltern bzw. der Personen, die nach § 5 an die Stelle der Eltern eintreten, unverzüglich mit.
GV. NRW. S. 174, in Kraft getreten am 31. März 2011. |