Historische SGV. NRW.
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§ 19
Geschäftsordnung
Die Medienkommission gibt sich und ihren Ausschüssen eine Geschäftsordnung. Sie enthält insbesondere nähere Regelungen über die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Medienkommission und ihrer/ihres Vorsitzenden sowie über die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen, soweit solche Regelungen nicht bereits durch Gesetz oder Satzung getroffen worden sind.
Teil 3
Zusammenarbeit der Organe
GV. NRW. S. 205, in Kraft getreten am 16. April 2011;
geändert durch Änderungssatzung vom 28. August 2015 (GV. NRW. S. 669), in
Kraft getreten am 12. September 2015. |
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§ 20 geändert durch Änderungssatzung vom 28. August 2015 (GV. NRW. S. 669), in Kraft getreten am 12. September 2015. |