Historische SGV. NRW.
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§ 3
Vorwegabzug
Von der nach § 2 ermittelten Finanzausgleichsmasse werden für die im Haushaltsjahr 2011 vom Land für die Gemeinden und Gemeindeverbände auf Grund gesetzlicher Vorschriften und vertraglicher Vereinbarungen zu entrichtenden Tantiemen 4 400 000 EUR abgezogen.
GV. NRW. S. 259, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1.
Januar 2011. |