Historische SGV. NRW.
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§ 10
Form
(1) Das Katastrophenschutz-Ehrenzeichen besteht aus einem gleichschenkligen Emaillekreuz und zeigt grünes Laub auf weißem Grund, das in der Mitte das Landeswappen und auf einem unterlegten Ring die Umschrift trägt:
„Für Verdienste im Katastrophenschutz“.
(2) Das Katastrophenschutz-Ehrenzeichen wird als Steckkreuz getragen. Anstelle des Steckkreuzes kann eine Rosette getragen werden.
GV. NRW. S. 383, in Kraft getreten am 1. Oktober 2011. Aufgehoben durch Gesetz vom 2. Februar 2016 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 1. April 2016. |
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