Historische SGV. NRW.
3 / 4 |
§ 3
Beschlussfassung
Der Ausschuss gibt schriftlich begründete Empfehlungen an das für Arbeit zuständige Ministerium ab. Kommt ein mehrheitlicher Beschluss der anwesenden Mitglieder über eine Empfehlung nicht zustande, so ist dies unter ausführlicher Darstellung der unterschiedlichen Positionen schriftlich festzuhalten.
GV. NRW. S. 175, in Kraft getreten am 1. Mai 2012. |